Zwei­tes Nach­trags­haus­haltsgesetz 2020 be­schlos­sen

Das Bundeskabinett hat am 17. Juni 2020 den Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020) beschlossen.

Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt werden hauptsächlich Maßnahmen des am 3. Juni 2020 vom Koalitionsausschuss beschlossenen Konjunkturpakets im Umfang von rund 103 Mrd. Euro abgebildet, damit das Konjunkturpaket schnell und entschlossen umgesetzt werden kann. Der Bund schafft die finanziellen Voraussetzungen, die Auswirkungen der Corona-Krise kraftvoll zu überwinden und der deutschen Volkswirtschaft einen kräftigen Schub zu geben. 
Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, erfordern gegenüber dem Ersten Nachtragshaushalt eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von rd. 62,5 Mrd. Euro zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen. Insgesamt nimmt der Bund in diesem Jahr zur Finanzierung seiner Mindereinnahmen und Mehrausgaben 218,5 Mrd. Euro an Krediten auf.

Übersicht zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020
(in Mrd. Euro)Soll 2020
(ohne Nachtrag)
Soll 2020
(1. Nachtrag)
RegE 2020
(2. Nachtrag)
Ausgaben362,0484,5509,3
davon .Ausgaben für Investitionen42,948,871,8
Einnahmen,
davon
362,0484,5509,3
– Steuereinnahmen325,0291,8264,4
– Nettokreditaufnahme156,0218,5
nachrichtlich:
Ausgaben für Investitionen
48,823,071,8

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Umsetzung des Konjunkturpakets:

Aus dem Konjunkturpaket werden insbesondere folgende Maßnahmen abgebildet:

  • Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz werden die steuerlichen Maßnahmen des Konjunkturpakets in Höhe von 17,5 Mrd. Euro für 2020 abgebildet; insbesondere durch die befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze in der zweiten Jahreshälfte und durch den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes in 2020 kindergeldberechtigte Kind werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung) entlastet und die Kaufkraft gestärkt.
  • Zur Stabilisierung der Beitragssätze werden dem Gesundheitsfonds und dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung einmalig 3,5 Mrd. Euro bzw. 1,8 Mrd. Euro zugewiesen.
  • Für vorgezogene Investitionen des Bundes, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sind insgesamt 10 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen werden weitere 25 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Zur Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen im Kulturbereich sind Programmausgaben in Höhe von 1 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Zur Stärkung der Finanzkraft von Ländern und Kommunen erhöht der Bund insbesondere seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (3,4 Mrd. Euro) und kompensiert die krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle (6,1 Mrd. Euro). Darüber hinaus werden die Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro erhöht. Damit trägt der Bund zum Ausgleich der Corona bedingten Lasten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei.
  • Für den Kapazitätsausbau im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen werden bis Ende 2021 eine weitere Milliarde Euro dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ zugeführt.
  • Für Investitionen in den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung ist eine zusätzliche Zuweisung an das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ in Höhe von 1,5 Mrd. Euro eingeplant, mit denen die in 2020 und 2021 geleisteten Ausgaben zusätzlich finanziert werden.
  • Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstrukturen werden die Mittel der entsprechenden Gemeinschaftsaufgabe um 250 Mio. Euro aufgestockt. Weitere 250 Mio. Euro sind für 2021 geplant.
  • Dem Energie- und Klimafonds werden neben weiteren Zuweisungen zur Umsetzung des im Folgenden genannten Zukunftspaketes insgesamt 11 Mrd. Euro zur Senkung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 zugeführt.
  • Ergänzend werden die gesetzlichen Rahmen der Liquiditätshilfen des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit auf 18 Mrd. Euro und für den Gesundheitsfonds auf 4 Mrd. Euro erhöht. Der Bundesagentur für Arbeit werden 9,3 Mrd. Euro für ein überjähriges Liquiditätsdarlehen bereitgestellt.

Umsetzung des Zukunftspakets

  • Dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ werden rd. 26,2 Mrd. Euro zugewiesen. Besonders hervorzuheben sind 7 Mrd. Euro für die Wasserstoffstrategie, 5,9 Mrd. Euro für Mobilitätsprogramme und 2 Mrd. Euro für die Energetische Gebäudesanierung.
  • Zur Unterstützung der großen außeruniversitären Forschungsorganisationen werden bereits im Jahr 2020 zentral 500 Mio. Euro veranschlagt.
  • Die Deutsche Bahn AG wird durch eine Erhöhung des Eigenkapitals um weitere 5 Mrd. Euro gestärkt.
  • Zur Sicherung der beruflichen Ausbildung werden in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 500 Mio. Euro bereitgestellt, die genutzt werden können, um zu gewährleisten, dass der Lernerfolg von Auszubildenden auch in der Pandemie nicht gefährdet wird.
  • 1 Mrd. Euro wird zusätzlich für den Digitalpakt Schule Damit wird unter anderem eine Erweiterung des Katalogs der förderfähigen Investitionen ermöglicht, um die Schulen in die Lage zu versetzen, Präsenzunterricht und E-Learning besser miteinander zu verbinden.
  • In den Haushaltsjahren bis 2025 sind zusätzliche Mittel zum beschleunigten 5G-Ausbau in Höhe von 5 Mrd. Euro vorgesehen.

Internationale Verantwortung

Die Corona-Krise trifft nicht nur Deutschland. Die Auswirkungen sind weltweit spürbar. Zur Bekämpfung der Pandemie und Ausweitung der Entwicklungszusammenarbeit und der gesundheitlichen Vorsorge sowie dem wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und den afrikanischen Staaten werden für 2020 1,55 Mrd. Euro bereitgestellt. Mit den zusätzlichen Mitteln können übergreifende Strategien und Projekte, wie beispielsweise die Initiative „Compact with Africa“, umgesetzt werden. Für das Haushaltsjahr 2021 sind weitere 1,55 Mrd. Euro vorgesehen.

– Abbildung Mindereinnahmen

Mit dem Zweiten Nachtrag werden die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ vom Mai 2020 abgebildet. Gegenüber der internen Schätzung vom Januar, die dem ersten Nachtrag zugrunde gelegt wurde, ergeben sich neben den bereits im ersten Nachtrag berücksichtigten Steuermindereinnahmen in Höhe von 33,5 Mrd. Euro zusätzliche Steuermindereinnahmen in Höhe von gut 7 Mrd. Euro.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020

2020-06-17

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