Ralph Schipke

Große Koalition einigt sich auf Konjunkturpaket

Nach zweitägigen intensiven Verhandlungen wurden gestern Abend die Ergebnisse der Beratungen zum Konjunkturprogramm in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

Das Konjunkturpaket ist an Klimaschutz und der Förderung von Zukunftstechnologien ausgerichtet und hat eine sozialpolitische Komponente. Fast 60 Punkte mussten ausführlich diskutiert und verabschiedet werden.

Die Regierungskoalition hat sich unter anderem auf Folgendes verständigt:
  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden. Das rege den Konsum an und sei sozial gerecht ausgestaltet, weil die Mehrwertsteuer von allen gezahlt werde, so die Kanzlerin.
  • Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert.
  • Die Möglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden verbessern, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dabei wird die besondere Situation von Startup-Unternehmen beachtet und eine für diese attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteilung schaffen.
  • Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden.
  • Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können.
  • Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden.
  • Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen
  • Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.
  • Stärkung der Kommunen: Der Bund erhöht seinen Anteil an den Kosten für die Unterkunft von Bedürftigen, gleicht die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen zur Hälfte aus und stärkt den Öffentlichen Nahverkehr sowie den Gesundheitssektor.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Zukunftspaket: 50 Milliarden des Programms gehen in ein Zukunftspaket unter anderem mit steuerlicher Forschungsförderung für die Entwicklung von Quantencomputing und Künstlicher Intelligenz. Auch die verstärkte Nutzung der Wasserstoffenergie und eine verbesserte Förderung von Elektrofahrzeugen sind Teil des Pakets.
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Quelle: Mitteilung der Bundesregierung

Inhalt des Konjunkturpakets

2020-06-04

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