Rentenversicherungsträger nehmen Betriebsprüfungen vor Ort wieder auf

Seit Mitte März dieses Jahres haben die Rentenversicherungsträger aufgrund der Corona-Beschränkungen keine Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern und Steuerberatern vor Ort durchgeführt.

Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, ab dem 2. Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durchzuführen. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten und Steuerberater angesprochen.

Die Prüferinnen und Prüfer werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von einer möglichen Terminabsprache geht es dabei darum,

  • vor dem Hintergrund einer bei vielen Arbeitgebern und Steuerberatern möglichen Belastungs- oder Krisensituation einen verbindlichen, persönlichen Kontakt zwischen der Prüferin/dem Prüfer und der/dem Verantwortlichen herzustellen,
  • ggf. Corona-bedingte Verschiebungswünsche in Erfahrung zu bringen,
  • Informationen über die örtlichen Bedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes einzuholen,
  • Informationen über Möglichkeiten zu vermitteln und einzuholen, ob und wie ein Vor-Ort-Aufenthalt auf ein zeitliches Minimum begrenzt werden kann (z. B. Teilnahme an der euBP, Abholung/Zusendung von Unterlagen).

Wünschen der Arbeitgeber und Steuerberater nach einer Verschiebung der Prüfung wegen der Corona-Krise wird entsprochen.

Tipp:

Insbesondere Arbeitgeber, aber auch alle anderen Selbstständigen, müssen sich mit den verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung auskennen – und das nicht nur in der Theorie, sondern auch und gerade in der praktischen Umsetzung.
Mehr zum Thema findet man in unserer GründerNews vom 27.02.2020.

2020-06-02

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