Duale Ausbildung: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise

Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern.

Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben am 26.05.2020 eine Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise verabschiedet.

Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können.

Inhaltlich geht es u. a. um folgende Punkte:
  • Berufsschulen: digitales Lernen ermöglichen
    Die Bundesregierung unterstützt das digitale Lernen für Auszubildende in der Corona-Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen: Berufsschulen können an den zusätzlich (im Digitalpakt) bereitgestellten 500 Millionen Euro zur Beschaffung von Endgeräten für bedürftige Schüler/-innen sowie für die Erstellung von digitalem Content an den Schulen teilhaben. Den berufsbildenden Schulen stehen vielfältige digitale Plattformen zur Verfügung, die als alternative oder ergänzende Lehr- und Lerninfrastruktur genutzt werden können. Die Allianzpartner stimmen darin überein, dass die Auszubildenden für die Nutzung entsprechender Angebote – bis zum Umfang des regulären Berufsschulunterrichts – freigestellt werden
  • Abschluss- und Gesellenprüfungen sicherstellen
    Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zum Teil Prüfungstermine, insbesondere schriftliche Prüfungstermine für bundeseinheitliche Abschlussprüfungen, verschoben werden.
    Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck daran, die nun anstehenden Prüfungen termingerecht durchzuführen und ausgefallene Termine zeitnah nachzuholen. Es ist davon auszugehen, dass es bis Ende Juli bzw. Ende August 2020 in den allermeisten Fällen möglich sein wird, die Abschluss- und Gesellenprüfungen abzuschließen.
    Wenn Zwischenprüfungen pandemiebedingt ausfallen, darf dies der Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung nicht entgegenstehen. Auszubildende, deren Ausbildungsverträge pandemiebedingt vor Abnahme der Abschluss- bzw. Gesellenprüfungen enden, können einen Antrag auf individuelle Verlängerung der Ausbildungsdauer stellen.
  • Berufsausbildungsbeihilfe
    Die Bundesagentur für Arbeit wird jungen Menschen, die während ihrer betrieblichen Berufsausbildung Berufsausbildungsbeihilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beziehen, die Berufsausbildungsbeihilfe bis zum tatsächlichen Ausbildungsende weiterzahlen, sofern sich die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung der Berufsausbildung aufgrund der Corona-Pandemie über das im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsende hinaus verschiebt
  • Fortführung begonnener Ausbildungen sichern
    In Fällen von Kurzarbeit, Betriebsschließungen oder Insolvenzen können Betriebe ihren Ausbildungsverpflichtungen ggf. nicht in vollem Umfang oder gar nicht nachkommen. Die Allianzpartner setzen sich dafür ein, durch geeignete Maßnahmen die ordnungsgemäße Fortführung der Ausbildung zu sichern, z. B. wie folgt:
    – Die Wirtschaft schöpft die zur Verfügung stehenden Mittel aus, um bei Kurzarbeit oder vorübergehenden Betriebsschließungen den Ausbildungsablauf den aktuellen Möglichkeiten anzupassen und die Auszubildenden in Betriebsbereichen einzusetzen, die noch arbeiten.
    – Betriebe, die Teile der Ausbildung nicht mehr erbringen können, versuchen diese an andere Betriebe oder überbetriebliche Bildungsträger zu übertragen
    – Auszubildende, die ihr Ausbildungsverhältnis aufgrund der Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes bzw. vollständiger Betriebsschließung verlieren, sollten schnellstmöglich an einen anderen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden.
    – Wenn Ausbildungsbetriebe Auszubildende, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebes die Ausbildung nicht fortsetzen können, zusätzlich übernehmen, erhalten sie eine Übernahmeprämie. Diese Prämie ist zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
  • Maßnahmen der Ausbildungsförderung
    Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter nutzen alternative (zum Teil auch digitale) Wege, um Maßnahmen der Ausbildungsförderung für junge Menschen, wie z.B. die Berufseinstiegsbegleitung, ausbildungsbegleitende Hilfen oder die Assistierte Ausbildung auch in Zeiten des pandemiebedingten Lockdowns weiterhin anzubieten; dasselbe gilt für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für Formate in der Sprachförderung. Die Kammern und Verbände unterstützen Unternehmen bei der Anwendung digitaler Ausbildungstools und beim digitalen Recruiting von Auszubildenden.

Die Allianzpartner werden die Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt genau beobachten und die vereinbarten Maßnahmen bedarfsgerecht weiterentwickeln. Die Bundesregierung prüft, wie klein- und mittelständische Ausbildungsbetriebe, die durch die Corona-Pandemie in direkter oder indirekter Form in besonderem Maße durch außergewöhnliche Umsatzeinbußen wirtschaftlich betroffen sind und trotz der schwierigen Situation an ihrer Ausbildungsleistung festhalten, in geeigneter Weise unterstützt bzw. entlastet werden können.

Den ausführlichen Text, in dem noch weitere Maßnahmen aufgeführt sind, findet man hier:
Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung

Quelle: BMWi

2020-05-28

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