Tourismus in MV, Corona, Lockerungen

Weitere Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise – Teil 3

Am 07.05.2020 wurden von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig für das Land Mecklenburg-Vorpommern weitere Lockerungen bekannt gegeben.

Landesregierung beschließt MV-Plan 2.0

Im aktualisierten MV-Plan werden die Maßnahmen und Ablaufpläne für die nächste Zeit vorgestellt. Darin heißt es u. a.: “Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaftsakteure haben ein berechtigtes Interesse an einer Lockerung der Corona-Schutz-Maßnahmen, dem im Rahmen des unter Infektionsschutzgesichtspunkten Möglichen schrittweise nachgekommen werden soll. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass über allem anderen der Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht. Unter dieser Prämisse wird die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die weiteren Entwicklungen genau beobachten, bewerten und auch weiterhin mit geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen reagieren. Nur dann, wenn das Infektionsgeschehen weiterhin beherrschbar bleibt, können eingeleitete Öffnungsmaßnahmen aufrechterhalten werden.”
MV-Plan 2.0

Beigefügt ist dem MV-Plan 2.0 eine Übersicht zum genauen Ablauf der geplanten 5 Phasen mit Erläuterungen der einzelnen Maßnahmen für die verschiedenen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
Anlage zum MV-Plan 2.0

Der genaue Wortlaut bzw. die gesetzlichen Grundlagen der Umsetzung sind festgeschrieben in der:
Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV), vom 8. Mai 2020.

Nachfolgend zudem eine Übersicht zu verschiedenen Pressemeldungen der Landesregierung bezüglich der aktuellen Lockerungen.
  • Schlösser und Museen öffnen am Dienstag – zunächst mit freiem Eintritt
    Fast zwei Monate waren die landeseigenen Schlösser und Museen geschlossen. Ab kommendem Dienstag (12. Mai 2020) öffnen die Einrichtungen wieder für Gäste. Als Dank an die Menschen bei uns im Land hat Finanzminister Reinhard Meyer angeordnet, dass die ersten beiden Wochen der Eintritt in allen Häusern frei sein wird.
Weitere Informationen:

Wie der NDR in einem Beitrag vom 08.05.2020 informiert, gibt es zudem noch folgende Festlegungen:

  • Großveranstaltungen
    Großveranstaltungen können ab dem 18. Mai genehmigungspflichtig in begrenztem Rahmen stattfinden – und zwar wenn die Personenzahl im Innenbereich 75 und im Außenbereich 150 nicht überschreitet. Ab Ende Juni sollen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 500 Personen draußen und 200 Personen drinnen möglich sein. 
  • Rad-, Boots- und Strandkorbvermietungen
    Bootsverleihe, Fahrradverleihe und Strandkorbvermietungen können vermutlich ab dem 18. Mai wieder öffnen.
  • Regelungen zu Familienfeiern und Großveranstaltungen
    Ab dem 18. Mai dürfen Familienzusammenkünfte, Trauungen und Beisetzungen mit bis zu 25 Personen im privaten Rahmen begangen werden.

2020-05-08 (aktualisiert am 11.05.2020)

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