Ralph Schipke

Weitere Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise

In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 30. April 2020 wurden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie festgelegt.

Deutschland sei ein föderales Land, es werde immer regionale Unterschiede geben, betonte Kanzlerin Merkel am Donnerstag (30.04.2020) nach der Schaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Aber es liege im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dass es für ganz Deutschland eine Strategie gebe und eine Zielsetzung: Da es weder ein Medikament noch einen Impfstoff gegen das Virus gebe, gehe es immer wieder darum, die Ausbreitung soweit zu verlangsamen, dass Gesundheitssystem und Krankenhäuser die Erkrankungen bewältigen und jedem Patienten die bestmögliche medizinische Versorgung bieten könnten, betonte die Kanzlerin.
In der Telefonkonferenz beschlossene Maßnahmen

Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern

Im Nachgang zur bundesweiten Telefonkonferenz wurden von der Ministerpräsidentin Schwesig für das Land Mecklenburg-Vorpommern die folgenden konkreten Maßnahmen bekannt gegeben.

  • Land kippt 800-Quadratmeter-Regel im Einzelhandel:
    Noch vor einem entsprechenden Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald kippt die Landesregierung in Schwerin die 800-Quadratmeter-Grenze für Geschäfte im Nordosten. Ab Montag (04.05.2020) könnten damit wieder alle großen Möbel- und Elektronikmärkte öffnen.
  • Abschlussprüfungen in MV freigegeben:
    MV wird ab 1. Mai schulische und berufsschulische Abschlussprüfungen wieder zulassen. Des Weiteren sollen die Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes erarbeiten.
  • Konzept bis 6. Mai für Gastro/Tourismus-Öffnung:
    Land leitet Fachministerkonferenz zur Erarbeitung eines Öffnungskonzeptes auf Basis des 5-Stufenplans aus MV (siehe GründerNews vom 24.04.2020): Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.
  • Spielplätze:
    Spielplätze werden ab 01.05. mit Auflagen wieder geöffnet, um Familien neben Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten.
  • Großveranstaltungen:
    Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird. Das Land will jedoch bis zum 6. Mai Regelungskonzepte dafür vorbereiten.

2020-05-04

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