Tourismus in MV, Corona, Lockerungen

Sicherer Tourismus in Mecklenburg –Vorpommern in Corona-Zeiten

Am gestrigen Tag (23.04.2020) wurde der erste Fahrplan für die langsame Lockerung der coronabedingten Verbote im Tourismus ab dem 01.05. vereinbart. Dazu gehören folgende Festlegungen:

I. Grundlagen für einen sicheren Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

Die Urlauber, die sich zu einem Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern entschließen, werden ihre Entscheidung an einem völlig neuen Kriterium messen: Welchen Gesundheitsschutz bietet mir meine Urlaubsdestination vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus. Und für die Einheimischen wird entscheidend sein, dass der Tourismus die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht gefährlich erhöht. Klar ist: Wenn eine Ansteckungswelle unter Touristen in einer Destination in Mecklenburg-Vorpommern ausbrechen sollte, würde hieraus ein langanhaltender Schaden für das ganze Land eintreten.

Ein gesundheitlich sicherer Tourismus steht nunmehr neu im Vordergrund. Dem ist Rechnung zu tragen: Je konsequenter das Kontaktverbot, die Abstandsregelungen und andere Regelungen wie selbstverständlich akzeptiert und eingehalten werden, desto eher wird Tourismus zugelassen werden können und die Destination gewählt werden.
Für einen sicheren Tourismus sollen deshalb folgende Standards auf der Basis der jeweils aktuellen Empfehlungen des RKI eingehalten werden:
– Einhaltung der Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern
– Umsetzung neuer Hygieneregeln in Gaststätten und allen Übernachtungsinstitutionen
– Einhaltung von Kapazitätsbegrenzungen zur Sicherstellung der Abstandsregeln usw.

II. Fahrplan für einen schrittweisen Einstieg in einen sicheren Tourismus

Die Partner des Tourismus und die Urlauber selbst wünschen sich einen sicheren Fahrplan für die Rückkehr in die touristische Normalität. Eines ist sicher: Feste Termine für einen gestuften Fahrplan können nicht festgelegt werden. Die Geschwindigkeit und Abfolge für ein schrittweises Vorgehen wird entscheidend abhängig sein von dem erfolgreichen Bewältigen der jeweils aktuellen Phase in Bezug auf Ansteckungszahlen, der Einhaltung der Regeln für einen sicheren Tourismus, der Empfehlungen des RKI und anerkannter Fachleute und der Entwicklung der Corona-Pandemie in anderen Regionen Deutschlands und der Welt.

Unter diesen Prämissen ist folgendes Phasenmodell möglich:

  • Phase 1: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Tourismus
    Zulassung von Dauercampern und Öffnung für Zweitwohnungsbesitzer.
    Beide Gruppen können zur Besitzpflege zurückkehren (sie verfügen oft über eigene sanitäre Anlagen, damit ist ein überschaubares Risiko verbunden).
  • Phase 2: Vorsichtiger Einstieg in einen sicheren Gastronomie-Tourismus
    Vorsichtige Öffnung der Gastronomie unter strengen, an den jeweils aktuellen RKI-Empfehlungen orientierten, Auflagen.
    Öffnung tourismusaffiner Tagesangebote (z. B. Fahrradverleih, Bootsverleih) mit strengen Auflagen.
  • Phase 3: Vorsichtiger Start in den Übernachtungs-Tourismus für Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns
    Einstieg in den Übernachtungs-Tourismus
    Der Übernachtungs-Tourismus wird in dieser Phase ausschließlich für Bewohner mit Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie von Dauercampern ermöglicht.
  • Phase 4: Öffnung des Übernachtungs-Tourismus für Gäste aus anderen Bundesländern
    Tourismus von Bundesbürgern unter strengen, an den jeweils aktuellen RKI-Empfehlungen orientierten, Auflagen.
  • Phase 5: Tagestourismus und Neue Normalität auch für Gäste anderer Staaten
    Übernachtungs-Tourismus auch von Gästen anderer Staaten (soweit nicht Risikogebiete) und Tagestourismus entsprechend den dann geltenden RKI-Empfehlungen.


V. Weitere Erleichterungen für den Wiedereinstieg in den Tourismus

Es wird in allen Bereichen geprüft, wie ein sicherer Start der Tourismuswirtschaft erleichtert werden kann.
Da Abstandsregelungen mehr Raum für gastronomische Bereiche erfordern, wird geprüft, ob durch straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse für die Dauer der Coronavirus-Pandemie mehr Raum für sichere Außengastronomie zur Verfügung gestellt werden kann.
Je mehr Tourismus in den Außenbereichen durchgeführt werden kann, desto sicherer gestaltet er sich für alle Beteiligten. Es sind daher Verwaltungshemmnisse dort zurückzustellen, wo dem sicheren Tourismus damit geholfen wird.

VI. Weiteres Vorgehen

Das weitere Vorgehen bedarf eines ständigen Monitorings, das die Ziele und die Phasen begleitet. Es wird deshalb eine Taskforce „Sicherer Tourismus“ unter Federführung des Chefs der Staatskanzlei eingerichtet. Die Taskforce beginnt ihre Arbeit in der Woche ab dem 27. April 2020.

…”

Quelle: Dokument der Landesregierung M-V: „Sicherer Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern in Corona-Zeiten“

2020-04-24

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