Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 23.04.2020 (Gz: IV A 3 – S 0261/20/10001 :005) folgende Information veröffentlicht:

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind Arbeitgeber durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird daher Folgendes bestimmt:
Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 AO verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.“

Zum Schreiben

2020-04-24

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