Corona-Krise: DGUV zum Thema Erste Hilfe im Betrieb und Einsatz von Schutzmasken

Wie sieht das aus mit der Ersten Hilfe in Zeiten von Homeoffice und vermehrten Krankheitsfällen aufgrund des Corona-Virus? Und sollte Mundschutz getragen werden oder nicht? Die DGUV gibt Antworten.
1. Zum Thema Erste Hilfe

Die Erste Hilfe ist ein wichtiger Baustein der Notfallvorsorge im Betrieb. Es gehört deshalb zu den Aufgaben jedes Unternehmers oder jeder Unternehmerin, dafür zu sorgen, dass im Betrieb eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Ersthelfern und Ersthelferinnen ausgebildet werden (Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention).
Aber was ist unter den jetzigen Bedingungen aus? Wie viele Ersthelfer und Ersthelferinnen sollten weiter zur Verfügung stehen? Was passiert, wenn sie jetzt ihre notwendigen Auffrischungskurse nicht wahrnehmen können? Was ist mit den Mitarbeitern im Home-Office?
Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV hat in einer FAQ Liste die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

2. Schutzmasken richtig verwenden

Beschäftigte, die bei der Arbeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren, müssen filtrierende Atemschutzmasken tragen. Hier reichen medizinische Gesichtsmasken, auch Mund-Nasen-Schutzmasken genannt, nicht aus, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Das stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit Blick auf aktuelle Diskussionen um das Tragen von verschiedenen Schutzmasken klar.
Ob Beschäftigte zu jenen Berufsgruppen gehören, die für eine Ansteckung durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) besonders gefährdet sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, müssen Arbeitgeber für entsprechenden Schutz sorgen, in Form von geeigneten Atemschutzmasken sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Sogenannte medizinische Gesichtsmasken bedecken Mund und Nase, dichten am Gesicht aber nicht ab. Sie schützen die sie tragende Person vor Flüssigkeiten wie Spritzern und großen Tröpfchen, ersetzen aber nicht den Atemschutz.
Außerhalb des medizinischen Bereichs ist das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken am Arbeitsplatz nur dann sinnvoll, wenn die tragende Person andere Menschen schützen will. Allerdings empfiehlt die DGUV gerade in der jetzigen Lage, dass sowieso nur solche Beschäftigte zur Arbeit gehen sollten, die keine respiratorischen Symptome zeigen.

Um den Unterschied zwischen medizinischer Gesichtsmaske und Atemschutzmaske auf einen Blick deutlich zu machen, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine Übersichtsgrafik erstellt.

2020-04-03

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