Wie jedes Jahr versenden die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den nächsten Wochen Vorschuss- oder Beitragsbescheide an die bei ihnen versicherten Unternehmen und Einrichtungen.
Mit den Beiträgen finanzieren sie ihre Leistungen, unter anderem die Ausgaben für Prävention, Renten, Heilbehandlung und Rehabilitation nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten. Da aufgrund der Pandemie derzeit viele Branchen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, bieten insbesondere die Berufsgenossenschaften den Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, Erleichterungen bei den Beitragszahlungen an. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin. Betroffene Arbeitgeber sollten diesbezüglich nach Erhalt der Bescheide Kontakt mit der Beitragsabteilung ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers aufnehmen.
Der Hauptgeschäftsführer der DGUV, Dr. Stefan Hussy, erklärt hierzu: “Es ist uns bewusst, dass die Beitragsbescheide zu einem Zeitpunkt eintreffen, in dem in vielen Unternehmen Krisenstimmung herrscht. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung haben daher in den vergangenen Wochen bereits für ihre jeweiligen Branchen gruppenbezogene Lösungen abgestimmt. Die Berufsgenossenschaften verfügen über Regelungen zu Stundungen beziehungsweise Ratenzahlungen, um die akute Belastung so gut wie möglich abzufedern. Mit Blick auf die kommenden Monate prüfen wir zudem Möglichkeiten, um die Belastung so gut wie möglich weiter zu strecken. Hierzu führt die DGUV Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.”
Veröffentlichungen einzelner Berufsgenossenschaften zum Thema:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): Bietet Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen
www.bgbau.de/mitteilung/stundungsregelungen-fuer-betriebe-bauwirtschaft - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Bietet zinsfreie Stundung von Beiträgen und Beitragsraten vom 15. März 2020 bis 15. Mai 2020
www.bgn.de/presse/17-maerz-2020-berufsgenossenschaft-entlastet-betriebe - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW): Plant Ratenzahlung und Stundung von Beiträgen. Konkrete Umsetzungen beschließt der BGHW-Vorstand Anfang April
www.bghw.de/presse/aktuelles/allgemeine-nachrichten/corona-krise-bghw-plant-ratenzahlung-und-stundung - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI): Bietet Stundung von Vorschüssen und Beiträgen
www.bgrci.de/mitgliedschaft-und-beitrag - Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM): Bietet Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen
www.bghm.de/bghm/presseservice/pressemeldungen/detailseite/bghm-bietet-zahlungserleichterungen-fuer-mitgliedsbetriebe - Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM): Bietet Stundung von Beiträgen an
www.bgetem.de/presse-aktuelles/pressemeldungen/2020/bg-etem-will-den-gesetzlichen-rahmen-fuer-die-stundung-von-mitgliedsbeitraegen-ausschoepfen - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Bietet Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen
www.vbg.de/beitragsbescheid - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Fälligkeit für die Zahlung der Beiträge wird nicht der 15. Mai 2020 sein, sondern der 15. Juni 2020
www.bgw-online.de/corona-beitraege - Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr): Stundungsanträge und Anträge auf Reduzierung von Beitragsvorschüssen werden unbürokratisch geprüft
www.bg-verkehr.de/coronavirus/coronakrise-hilfe-fuer-betroffene-unternehmen
Quelle: DGUV
2020-03-31