Hilfspaket des Bundes zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen in der Corona-Krise

Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sind durch die Corona-Krise in ihrer Existenzgrundlage bedroht.

Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits folgende Hilfelesitungen eingerichtet:

  • Unternehmenshotline eingerichtet: 0385 588 5588
  • Unterstützung in Höhe von 100 Millionen Euro durch die Landesregierung
  • schnellere Auszahlung von bewilligten Zuschüssen für Investition, Forschung, Entwicklung, Infrastrukturförderung (maximal 7 Tage nach Anforderung)

Bürgschaftsbank M-V

  • Erhöhung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (vorher 1,25 Millionen Euro)
  • Schnellverfahren bei Bürgschaften von KMU mit Darlehen bis 250.000 Euro
  • Sonderprogramm für Landesbürgschaften (schnellere Bearbeitung)
  • Liquiditätshilfen durch rückzahlbare Zuschüsse für Betriebsausgaben bei KMU bis 200.000 Euro
  • Kleinstbetriebe und Freiberufler bekommen Zuschüsse bis zu 20.000 Euro
  • Für Corona-Soforthilfe an die Bürgschaftsbank wenden

Das Bundeskabinett hat unterdessen ein umfassendes Hilfspaket mit mehreren großen Schutzschirmen und umfangreichen Rechtsänderungen beschlossen. Mit diesem Hilfspaket unterstützt der Bund Selbstständige und Unternehmen, aber auch Beschäftigte, Familien und Mieter.
Damit die Hilfen rasch ankommen, soll im Schnellverfahren bereits am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat den Maßnahmen zustimmen.
Für das Hilfspaket hat das Kabinett einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung von rund 156 Milliarden Euro beschlossen. Dafür soll der Bundestag am Mittwoch eine Notfallregelung in der Schuldenbremse in Kraft setzen.

50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht

Das beschlossene Hilfspaket umfasst viele Bereiche: So sollen kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen.

Dazu einige Eckpunkte aus dem Soforthilfe-Programms:

Steuerbare Zuschüsse für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe:
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) bis zu 10 Beschäftigten: bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Sofern der Vermieter die Miete um 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.
Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.

Zugleich startete am Montag ein unbegrenztes Sonder-Kreditprogramm der Förderbank KfW (siehe z. B. GründerNews vom 18.03.2020).

Zudem sollen über einen Stabilisierungsfonds Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden können. Dazu gehörten staatliche Bürgschaften genauso wie die Möglichkeit, dass der Staat sich vorübergehend an Unternehmen beteilige. Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds umfassen einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro. Damit soll es den Unternehmen erleichtert werden, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Zudem soll es Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung geben, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Außerdem sind Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro vorgesehen, um die KfW-Sonderprogramme zu refinanzieren.

Quelle u. a.: Pressemitteilung BMWi

Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.

2020-03-23

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