Der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgelobt und honoriert seit über 20 Jahren vorbildliche und wegweisende Aktivitäten zum Schutz vor Gefahrstoffen.
In diesem Jahr gesucht: Innovationen zum Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen
Viele Beschäftigte arbeiten täglich am Arbeitsplatz mit krebserzeugenden Stoffen. Mit der Gefahrstoffverordnung und dem technischen Regelwerk existiert der erforderliche rechtliche Rahmen, um sie dabei bestmöglich vor den damit verbundenen Gefahren zu schützen. Für den Transfer in die Praxis bedarf es darüber hinaus praktischer Lösungsmöglichkeiten aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung sowie praktischer Hilfestellung für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Der 13. Deutsche Gefahrstoffschutzpreis zeichnet deshalb Innovationen zum Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen aus. Ziel ist es, neue Ideen und Anregungen zum besseren Erkennen der Gefährdungen, zum Ersatz von und zum sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sowie beispielhafte Umsetzungen der Gefahrstoffverordnung einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen zum Schutz von Beschäftigten, die an Arbeitsplätzen mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten. Preiswürdig sind:
- die Substitution von krebserzeugenden Gefahrstoffen, also die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren,
- vorbildliche Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation und Mitarbeiterbeteiligung für den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen,
- modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, wie z. B. geschlossene Systeme (Containment-Lösungen)
- besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und öffentlicher Einsatz für den Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen, Organisationen.
Nennungen für den Preis können bis zum 31. März 2020 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund erfolgen.
Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine etwa 1-seitige Kurzfassung dieser Angaben. Die Preisträger werden bis spätestens Ende Juli 2020 benachrichtigt.
Kontaktdaten (auch für weitere Auskünfte): Judith kleine Balderhaar
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Gruppe 4.6 “Gefahrstoffmanagement”
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Telefon: 0231 9071 2594
gefahrstoffschutzpreis@baua.bund.de
Preisverleihung
Die besten Einsendungen werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit insgesamt 10.000 Euro ausgezeichnet.
Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2020 direkt im Anschluss an die von Deutschland ausgerichtete EU-Veranstaltung zur „Roadmap on Carcinogens”. Die prämierten Beiträge werden auf dieser EU-Veranstaltung in Form von Postern oder Filmen präsentiert sowie in der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt. Die Sieger des Wettbewerbs sind eingeladen, an der zweitägigen EU-Veranstaltung teilzunehmen. Den Preisträgern wird weiterhin die Möglichkeit gegeben, sich bei einschlägigen Veranstaltungen zu präsentieren.
Tipp:
2020-02-20