Novellierung des Aufstiegs-BAföG

Seit 2016 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Ab dem 01.08.2020 treten nun einige Änderungen in Kraft.

Mit dem „Aufstiegs-BAföG“ (Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung-AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Das 4. AFBGÄndG (hier: Referentenentwurf) bringt ab dem 01. August 2020 höhere Fördersätze, höhere Zuschüsse und höhere Freibeträge.
Das Handout des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zeigt die wichtigsten Änderungen im Überblick: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG): Änderungen ab 01.08.2020 auf einen Blick

Tipp:

Auf dieser Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V (BM) erhält man Informationen, wo bzw. bei welcher Behörde in Mecklenburg-Vorpommern Leistungen des Aufstiegs-BAFöG beantragt werden können (jeweils kreisbezogen) sowie ein Formular zur Antragsstellung, das online ausgefüllt werden kann, incl. eines Links zu den weiterhin einzureichenden Anlagen.
Man findet hier auch ein pdf-Dokument mit einer Auflistung der jeweiligen Ansprechpartner in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten.

2020-02-18

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