Absatzförderung, Lebensmittel, Grüne Woche

Absatzförderung im Agrar- und Ernährungssektor in M-V

Die Ernährungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt von einem hohen Anteil kleiner und kleinster Unternehmen. Gerade solchen Unternehmen fällt es oft schwer, ihre Produkte und Dienstleistungen bei Messen und Verkaufsförderungen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Das Landesförderinstitut M-V (LFI) macht daher auf eine Möglichkeit aufmerksam, wie solche Aktivitäten vom Land finanziell unterstützt werden können.
Das LFI ist der zentrale Förderdienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Investitionen und Modernisierungen im Bereich der Wirtschaft und Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger können kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen sowie Fischereiunternehmen der Ernährungswirtschaft als auch Erzeugergemeinschaften, Erzeugerzusammenschlüsse, Vereinigungen, Vereine und Verbände sein. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sind ebenfalls zuwendungsberechtigt.

Was wird gefördert?

Die Förderung dient der Finanzierung von Kommunikationsmaßnahmen zur Verbesserung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse und Qualitätsprodukte. Darunter zählen Maßnahmen wie Werbekampagnen, die zur Informationsbereitstellung über landwirtschaftliche Erzeugnisse dienen wie Messen, Warenbörsen, Hausmessen, Verkaufsförderaktionen, Publikationen in Fachzeitschriften, Seminare, Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen.

In welcher Form erfolgt die Förderung?
  • Die Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses kann bei Teilnahme eines kleinen Unternehmens oder eines Kleinstunternehmens an einer Messe, Ausstellung, Hausmesse oder Warenbörse grundsätzlich mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Bei mittleren Unternehmen beträgt der Fördersatz für diese Maßnahmen 50 Prozent.
  • Der Zuschuss wird darüber hinaus höchstens mit 6000 Euro je Maßnahme und höchstens für insgesamt drei Messen und Ausstellungen sowie insgesamt drei Hausmessen und Warenbörsen im Jahr gewährt.
  • Seminare und Verkaufsförderaktionen werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei allen weiteren Maßnahmen liegt der Fördersatz bei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wie ist das Antragsverfahren?

Schriftliche Anträge sind formgebunden bis spätestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge, beim Landesförderinstitut MV (LFI) einzureichen. Nach schriftlicher Bestätigung des Antragseingangs kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Die Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner, Merkblätter und Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.lfi-mv.de/foerderungen/absatzfoerderung .

Tipp:

Auf der Internetseite des LFI kann man über den „Förderfinder“ unter auch andere passende Förderangebote finden.

2020-02-14

Print Friendly, PDF & Email