Elektromobilität, Innovative Fahrzeuge

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in den Bereichen Automatisiertes Fahren und Innovative Fahrzeuge

Das BMWi fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Automatisiertes Fahren und Innovative Fahrzeuge. Unterstützt werden sowohl technologische Lösungsansätze für das Fahrzeug selbst, als auch solche für das Fahrzeug als Bestandteil vernetzter Systeme.

Der Förderaufruf „Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für das Fahrzeug der Zukunft” vom 20. November 2019 ist ein inhaltlicher Schwerpunkt zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des BMWi-Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien”

Projektskizzen können zu den beiden Stichtagen 29. Februar 2020 und 31. August 2020 eingereicht werden. Der Aufruf umfasst ein breit gefächertes Themenspektrum, von der Fahrzeugentwicklung über Betriebsstrategien/Betriebsverhalten bis hin zur Fahrzeugautomatisierung (AVF). Kern der Förderung ist die Integration geeigneter Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) in das Fahrzeug – sowohl für Anwendungen des automatisierten Fahrens als auch im Bereich weiterer Fahrzeugtechnologien. Der Fokus liegt damit auf der Anwendung von neuartigen KI-Verfahren für das Fahrzeug (Simulation, Entwicklung, Herstellung und Betrieb).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften.

Voraussetzungen:

Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Die Vorhaben müssen
  • die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme stärken,
  • den Stand der Technik fortentwickeln,
  • mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein,
  • hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele im Interesse des Bundes liegen und
  • in Deutschland durchgeführt und verwertet werden (sog. Standortreziprozität).
Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Antragsverfahren

Im Rahmen des Fachprogramms können auf der Grundlage der Richtlinie jederzeit Projektskizzen eingereicht werden, die jeweils zu den Stichtagen 31. März und 30. September bewertet werden. Zur Umsetzung des Programms werden zudem begleitende Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.
Im Rahmen des Aufrufs „Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie für das Fahrzeug der Zukunft” können Projektskizzen zu den beiden Stichtagen 29. Februar 2020 und 31. August 2020 eingereicht werden.

Ausführliche Informationen

2019-12-20

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