Gutschein, Umtausch

Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Auch manche Gründerinnen und Gründer bieten ihrer Kundschaft Gutscheine an, über die sich leicht und praktisch Dienstleistungen oder Produkte zu Weihnachten verschenken lassen.

Doch für die Ausgebenden und den Verbraucher gibt es im Umgang einiges zu beachten.

Gutscheine

In der Vorweihnachtszeit 2019 werden die Einzelhändler in Deutschland nach HDE-Schätzung rund drei Milliarden Euro Umsatz mit dem Verkauf von Gutscheinen erzielen. Die Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.
Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2022.

Umtausch von Geschenken

Die zunehmende Zahl an Gutscheinen und Bargeld führt zu einer sinkenden Umtauschquote. Mittlerweile werden über alle Sortimente hinweg in der Regel weniger als fünf Prozent der Geschenke umgetauscht.
Nur bei den Spielwaren tauschen Kunden etwas häufiger um. Denn bei Kindern möchte jeder die leuchtenden Augen beim Geschenke-Auspacken erleben. Das können Gutscheine und Bargeld nicht bieten.
So entsteht aber auch eine größere Zahl an Fehlkäufen, die zu einer etwas höheren Umtauschquote im Bereich Spielwaren führt.

Bei einwandfreier Ware haben die Kunden grundsätzlich keinen Anspruch auf Umtausch. Dennoch kommen viele Händler den Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.
Rechtmäßig ist hier die Verknüpfung mit bestimmten Bedingungen, wie z. B.:

  • Umtausch innerhalb von 14 Tagen, 4 Wochen etc.
  • Umtausch nur gegen Gutschein oder Ware
  • Umtausch nur gegen Vorlage von Kassenbon/Rechnung
  • kein Umtausch bei reduzierter Ware
  • generell kein Umtausch möglich bei:
    – personalisierten Gegenständen (z. B. mit Gravur, speziell bedruckten
    Gegenständen oder Sachen)
    – Unterwäsche
    – Bademode
    – Kosmetik
    – entsiegelte DVDs, Blue Rays, CDs…

Bei mangelhafter Ware (der Mangel muss beim Kauf schon bestanden haben) gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht.
Wichtig: Im Online- und Versandhandel gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen.


Gutscheine werden immer beliebter – nicht nur zur Weihnachtszeit!

2019-12-17

Print Friendly, PDF & Email