Künstlerstipendien 2020: Land hat Ausschreibung gestartet

Das Land vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben.

Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit.
Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2020 (Poststempel) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen.

„Viele Künstlerinnen und Künstler bei uns im Land leben von ihrer Kunst. Ich weiß, dass das nicht immer einfach ist“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Mit den Stipendien unterstützen wir sie für eine bestimmte Zeit finanziell und ermöglichen ihnen Freiräume, damit sie sich kreativ entfalten können. Die Künstlerstipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Sie kommen den Künstlerinnen und Künstlern direkt zu Gute und sind deswegen auch sehr begehrt. In diesem Jahr haben 14 Künstlerinnen und Künstler von einem solchen Stipendium profitiert“, erklärte Martin.

Die Künstlerstipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die Künstlerinnen und Künstler ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben. Bei einem Aufenthaltsstipendium können sie eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro erhalten, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt.

  1. Arbeitsstipendien
    Durch die Arbeitsstipendien werden freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten gefördert, die sich bereits durch ihr künstlerisches Schaffen ausgewiesen und ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.
    Eine Parallel-Bewerbung für ein Aufenthalts- oder Reisestipendium im selben Jahr ist nicht zulässig. Ein Landesstipendium kann bis höchstens 5.000,00 Euro gewährt werden.
  2. Reisestipendien
    Reisestipendien werden an freischaffende Künstlerinnen und Künstler in allen Sparten mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern vergeben. Dabei können Studienaufenthalte und die Teilnahme an nationalen und  internationalen Veranstaltungen sowie Messen und ähnliches berücksichtigt werden.
    Der Reisezeitraum ist zu benennen, eine Kostenkalkulation und gegebenenfalls die Einladung sind dem Antrag beizufügen.
    Eine Parallel-Bewerbung für ein Aufenthalts- oder Reisestipendium im selben Jahr ist nicht zulässig. Ein Landesstipendium kann bis höchstens 5.000,00 Euro gewährt werden.
  3. Aufenthaltsstipendien
    Durch die Aufenthaltsstipendien sollen vor allem Freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefördert werden, die sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben.
    Die zu Fördernden müssen ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.
    Eine Parallelbewerbung für ein Arbeits- oder Reisestipendium im selben Jahr ist nicht zulässig. Maßgeblich für die Vergabe der Aufenthaltsstipendien ist die Qualität des künstlerischen Schaffens. Gewährung eines Landesstipendiums von monatlich 1.000,00 Euro inklusive Reise, Material- und Transportkosten.

Ausschreibung für die Künstlerstipendien

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V (BM)

2019-12-

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