Ralph Schipke

Bewerbungen für Künstlerstipendien bis 15. Januar möglich

Ein Aufenthalt im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop, im Landesatelier des Schleswig-Holstein-Hauses in Rostock oder in der Villa Massimo in Rom? Das Land vergibt in jedem Jahr Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum 15. Januar eines jeden Jahres im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen.

Künstlerstipendien
Die Künstlerkolonie Ahrenshoop kann ein Ort sein, an dem Künstler des Landes mit einem Stipendium unterstützt werden. Foto: Ralph Schipke

Besondere Form der Künstlerförderung

Die Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Das Land unterstützt Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben. Mit einem Stipendium erhalten sie den Raum und die finanzielle Unterstützung, um sich künstlerisch weiterzuentwickeln.

Fachjury wählt Künstlerinnen und Künstler aus

Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstlerinnen und Künstler beispielsweise eine monatliche Unterstützung von bis zu 2.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiatinnen und Stipendiaten über die Ergebnisse ihrer Arbeit.

Die Bewerbung ist mit Posteingang bis zum 15.01.2020 an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern mit folgenden Unterlagen einzusenden:

  • Eine aktuelle Meldebescheinigung ist dem Antrag beizufügen.
  • Belege des künstlerischen Schaffens (CD, DVD, Manuskripte, Arbeitsproben, Kataloge, Veröffentlichungen, Werke, Fotos/höchstens 10, ausnahmsweis gekennzeichnete Sammelkataloge) und des künstlerischen Wirkens in/für Mecklenburg-Vorpommern
  • Für die Kunstkommission des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die Belege des künstlerischen Schaffens 8-fach benötigt. Die gesammelten Werke könnten gegebenenfalls auch auf einer CD zusammengefasst werden.
Ausschreibung für Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien 2020

Download (PDF, 0,03 MB)

Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit.

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern 

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