ERP-Sondervermögen: 7,9 Mrd. Euro für Finanzierungsförderung im Jahr 2020

Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2019 das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 verabschiedet. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2020 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 7,9 Mrd. Euro erhalten.

Die Förderkreditprogramme aus dem ERP-Sondervermögen zeichnen sich neben der Zinsverbilligung durch günstige Konditionen wie tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten aus.

Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovations- und Digitalisierungsförderung, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen.
Das ERP-Sondervermögen fördert seit 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltet.
Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe und trägt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bei.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Unterstützung auch für Existenzgründer und junge Unternehmen

Die Kreditangebote aus dem ERP-Sondervermögen unterstützen Existenzgründer und junge Unternehmen mit folgenden Programmen:

  • „ERP-Kapital für Gründung”
    Mit dem Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung” bietet das BMWi aus dem ERP-Sondervermögen Start-ups und jungen Unternehmen bis drei Jahre nach deren Geschäftsaufnahme eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen an. Das Nachrangdarlehen haftet dabei unbeschränkt. Es sind dafür keine Sicherheiten zu stellen.
    Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben, die eine nachhaltig tragfähige selbständige Existenz – gewerblich oder freiberuflich – als Haupterwerb erwarten lassen.
  • „ERP-Gründerkredit”
    Mit dem ERP-Gründerkredit fördert das BMWi aus dem ERP-Sondervermögen gewerbliche und freiberufliche Start-ups und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach deren Geschäftsaufnahme mit zinsgünstigen Darlehen.
    Der ERP-Gründerkredit besteht aus zwei Programmteilen:
    Mit dem “ERP-Gründerkredit – StartGeld” werden kleinvolumige Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt maximal 100.000 Euro gefördert.
    Der “ERP-Gründerkredit – Universell” richtet sich mit einem Kredithöchstbetrag von 25 Millionen Euro an größere Gründungsvorhaben.
Wo kann man die Förderung beantragen?

Die Programme “ERP-Kapital für Gründung” und “ERP-Gründerkredit” werden von der KfW Bankengruppe durchgeführt. Die Anträge müssen stets bei einer Hausbank (Bank oder Sparkasse) vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Auskünfte erteilen Kreditinstitute beziehungsweise die KfW Bankengruppe.

Tipp:

Informationen zu diesen und weiteren Förderprogrammen findet man auch auf Gründer-MV.de unter dem Schwerpunkt Förderung/Förderwegweiser.

2019-10-23

Print Friendly, PDF & Email