Darlehen von der Familie: So sieht es steuerlich aus

Kann oder will man keinen Kredit bei der Bank aufnehmen – weil Sicherheiten fehlen oder die Zinsen einfach zu hoch erscheinen – ist die Familie oft die nächste Anlaufstelle.

Unabhängig davon, dass auch hier am besten alles genau (notariell) vereinbart werden sollte, um späteren Ärger zu vermeiden, gibt es zudem einige Besonderheiten zu beachten. 
Mit Thema hat sich auch die Deutsche Handwerkszeitung intensiv beschäftigt.

Nachfolgend einige Auszüge aus dem Artikel: “Darlehen von der Familie: So lohnt es sich steuerlich”

Leiht ein Familienmitglied einem selbständigen Handwerker für seinen Betrieb Geld, werden die Zinsen mit der 25-prozentigen Abgeltungssteuer besteuert, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Darlehensnehmer nicht vom Darlehensgeber wirtschaftlich abhängig ist. Die Abgeltungssteuer führt dazu, dass die Darlehensgewährung zwischen Ehegatten steuerlich besonders interessant wird.
(Zur Erläuterung: Wirtschaftlich unabhängig ist der Darlehensnehmer, wenn er dem Finanzamt nachweisen kann, dass er auch von Fremden Geld geliehen bekommen hätte – also am besten Angebote einholen und aufbewahren). Dann werden die Zinsen beim Darlehensgeber nur mit der 25 %-igen Abgeltungssteuer besteuert.)

Allerdings vermuten bei Darlehensverhältnissen zwischen Eheleuten die Finanzbeamten insgeheim stets ein reines Steuersparmodell, das nur auf dem Papier existiert, und dann dürfte der Handwerker keine Schuldzinsen als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen und die Ehefrau müsste nichts versteuern. Die Steuerersparnis wäre also dahin.
Deshalb sollte bei der Darlehensgewährung folgendermaßen vorgegangen werden:
• Das Darlehensverhältnis muss ernsthaft vereinbart sein.
• Die Vereinbarungen müssen – wie im Darlehensvertrag fixiert – eingehalten werden.
• Die Zinskonditionen müssen wie unter fremden Dritten vereinbart sein.

Finden die Sachbearbeiter im Finanzamt oder die Prüfer zudem Anhaltspunkte, dass das Darlehensverhältnis ein reines Steuersparmodell zu sein scheint, sollten Sie mit gezielten Argumenten kontern, z. B.:

  • Beanstandung: Zinsen werden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt.
    Argument: Firma befindet sich in einer finanziellen Schieflage. Nachweis, dass auch andere Verbindlichkeiten an Fremde verspätet beglichen wurden
  • Beanstandung: Darlehensaufnahme wäre nicht notwendig gewesen
    Argument: Ob Sie für betriebliche Investitionen Geld vom betrieblichen Konto nehmen oder sich ein Darlehen aus der Familie aufnehmen, ist Ihre Angelegenheit.
  • Beanstandung: Zinsen sind unangemessen hoch
    Argument: Nachweis aus Darlehensanfragen von Banken vorlegen, ggfs. höhere Zinsen mit fehlenden Sicherheiten begründen

Quelle und mehr (z. B Checklisten, Beispiele und weitere Argumente und Tipps): Deutsche Handwerkszeitung, Artikel „Darlehen von der Familie: So lohnt es sich steuerlich“

Tipp:

Eine weitere Möglichkeit, bei Bedarf günstig zusätzliches Eigenkapital zu erhalten, könnte die stille Beteiligung z. B. von Familie, Freunden oder Mitarbeitern am Unternehmen sein. Allerdings gibt es auch dort einiges zu beachten.

2018-09-25 (aktualisiert 2019-09-19)

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