Landwirtschaftliche Rentenbank weitet Förderzuschuss aus

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ihren Förderzuschuss für die Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln ab sofort in allen Darlehensvarianten und Laufzeiten an.

In den „Basis-Konditionen” wird der Zuschuss neu eingeführt und beträgt hier 1,00 Prozent des Darlehensbetrages. In den besonders günstigen „Top-Konditionen” erhöht die Rentenbank den Zuschuss von 1,00 Prozent auf 1,50 Prozent des Darlehensbetrages.
Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt und einmalig ausgezahlt. Anschließend fallen wie bisher Zins und Tilgung an.
Der Sollzinssatz liegt jetzt sowohl in den „Top-Konditionen” als auch in den “Basis-Konditionen” in der günstigsten Preisklasse (A) über alle Laufzeiten bei effektiv 1,00 Prozent.

Wer kann den Förderzuschuss beantragen?

Die Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z.B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Fördergeschäfts werden Programmkredite über die Hausbanken der Endkreditnehmer vergeben sowie Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum über Namenspapiere, Schuldscheindarlehen und Wertpapiere refinanziert. Darüber hinaus werden Zuschüsse für Innovationen und praxisnahe Forschungsvorhaben sowie für Projekte und Institutionen, die für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum von besonderer Bedeutung sind, gewährt.
Die Förderprogramme können für Investitionen und Vorhaben in Deutschland verwendet werden.

Wie wird der Förderzuschuss beantragt?

Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor.

Über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert sie agrarbezogene Vorhaben durch zinsgünstige Finanzierungen, die sie wettbewerbsneutral über die Hausbanken vergibt. Sie refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. Über die

Mehr zu den umfangreichen Förderangeboten der Landwirtschaftlichen Rentenbank erfährt man hier: www.rentenbank.de/foerderangebote/

Quelle: Landwirtschaftliche Rentenbank

2019-09-02

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