Förderung von Start-up-Ideen für Mensch-Technik-Interaktion

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken.

Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1).  Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.

Die Fördermaßnahme ist Teil der neuen Hightech-Strategie 2025 “Innovationen für Deutschland” der Bundesregierung (www.hightech-strategie.de) und des Fünf-Punkte-Plans des BMBF “Mehr Chancen für Gründungen“. Inhaltlich ist die Fördermaßnahme Teil des BMBF-Forschungsprogramms zur MTI „Technik zum Menschen bringen“. Sie stärkt die Position von Start-ups in Deutschland im MTI-Bereich und trägt über High-Tech-Innovationen zur breiteren Nutzung von Schlüsseltechnologien bei.

Verschiedene Studien zeigen eine rückläufige Anzahl von Existenzgründungen in den letzten Jahren. Auch im High-Tech-Sektor und bei den technologieorientierten Dienstleistungen ist eine stagnierende bis rückläufige Gründungsintensität feststellbar.
Gründe liegen u. a. in der demografischen Entwicklung, einer kulturell bedingten geringeren Risikoneigung sowie einer wenig ausgeprägten Unternehmermentalität und -akzeptanz.
In Deutschland werden Unternehmensgründungen zudem zu selten als Option der Verwertung von Forschungsergebnissen gesehen. Insbesondere in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist das Gründungspotenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Auch Start-ups sind Treiber für Innovationen in vielen Lebens- und Wirtschaftsbereichen und tragen ganz wesentlich zu wirtschaftlicher Dynamik und Strukturwandel bei. Wissenschaft und Forschung sind dabei wichtige Impulsgeber für die Weiterentwicklung und die Erneuerung des Unternehmensbestands.

Gegenstand der Förderung

Modul I
Gegenstand der Förderung sind Ausgründungsaktivitäten von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich MTI.
Die frühzeitige Verwertung von Forschungsergebnissen mit Perspektive einer Gründung soll gezielt in den MTI-Themenfeldern unterstützt werden. Forschungsteams mit der Absicht zur Ausgründung, deren Innovationsansatz noch nicht hinreichend bestätigt werden konnte, erhalten eine BMBF-Förderung für die Steigerung des Reifegrades ihrer Idee im Bereich MTI. Forschungserkenntnisse, deren Weiterentwicklung hohe Wertschöpfungspotenziale versprechen, stehen hier im Fokus. Hürden auf dem Weg zur ­Verwertung sollen überwunden werden.

Modul 2
In Modul 2 stehen risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von jungen Start-ups in Deutschland im Zentrum.
Start-ups sollen insbesondere bei für sie finanzierungsintensiven Aktivitäten im Bereich FuE unterstützt und in die Lage versetzt werden, mittel- und langfristig Innovationen zu generieren.
Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten Start-ups zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten Start-ups liegen.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland, an denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, in Deutschland ansässige Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird modulübergreifend das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) in Deutschland verlangt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Für die ausgewählten Projekte in beiden Modulen können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten können den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA), den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) sowie dem Merkblatt Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK 4) entnommen werden.
Sämtliche Unterlagen sind zu finden im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie wurde am 19.08.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung  in Kraft getreten. Sie ist zunächst gültig bis zum 30.06.2021. Diese Frist kann bis zum Ablauf des 30. September 2025 verlängert werden.

Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderbedingungen und Antragstellung können der Richtlinie zur Fördermaßnahme “Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion” vom 01.08.2019 entnommen werden.

2018-01-19 (aktualisiert 2019-08-28)

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