Betriebsübernahme: Was passiert mit Arbeitsverträgen der Mitarbeiter?

In vielen Betrieben stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Inhaber wechselt. Muss mit den bereits angestellten Mitarbeitern ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Auch bei einer Unternehmensnachfolge gilt Folgendes:

Unternehmensnachfolge = Betriebsübernahme = Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang werden die Mitarbeiter automatisch übernommen und damit zugleich auch die Arbeitsverträge mit allen Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, das ist gesetzlich so festgelegt (siehe § 613a BGB).
Der alte Arbeitsvertrag hat also weiterhin Bestand und damit auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch die bisherigen oder die neuen Betriebsinhaber ist rechtsunwirksam. Davon sind auch Änderungskündigungen betroffen. Allerdings bleibt das Kündigungsrecht aus anderen Gründen (z. B. aus verhaltensbedingten Gründen) bestehen.

Nachfolger müssen also alle bestehenden Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten (demzufolge auch übertarifliche Bezahlung, besondere Urlaubsvereinbarungen) usw. übernehmen.
Sie haften für Forderungen, die sich aus Arbeitsverträgen ergeben, z. B. Lohn- und Gehaltsschulden der letzten zwölf Monate. Sie haften allerdings nicht für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (dafür aber für nicht abgeführte Lohnsteuer).
Wurden mit Mitarbeitern Abfindungen oder Pensionszusagen im Rahmen von Kündigungen vereinbart, muss der Nachfolger diese zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis nach der Übertragung endet.

Betriebsübernehmer können natürlich neue Arbeitsverträge anbieten, müssen dabei jedoch darauf achten, dass diese keine Regelungen enthalten dürfen, die für die übernommenen Mitarbeiter nachteilig sind.

Was ist noch zu beachten?

Für eine saubere Trennung bietet es sich an, die alte Betriebsnummer (Online-Antrag bei der Agentur für Arbeit), die Steuernummer beim zuständigen Finanzamt und auch die Mitgliedsnummer bei der Berufsgenossenschaft des Einzelunternehmens zu kündigen und dann zum Übergabetermin neu zu beantragen.

Um den Zeitpunkt des Betriebsübergangs deutlich machen zu können, verlangen viele Krankenkassen sowieso, dass für den Betrieb eine neue Betriebsnummer beantragt wird und die Mitarbeiter entsprechend ab- und angemeldet werden.

Hinweis:
Arbeitnehmer können bei einem Wechsel dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Betriebsnachfolger widersprechen. Deshalb sollten die bisherigen Arbeitgeber bereits eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern dahingehend getroffen hatte, dass ihr Arbeitsverhältnis auf die Betriebsnachfolger übergehen soll.

Tipp:
Unternehmensnachfolge

Für alle, die über eine Betriebsübernahme oder -übergabe nachdenken oder sich dafür entschieden haben, empfehlen wir die Broschüre „Unternehmensnachfolge – die optimale Planung“ , der alle wichtigen Informationen entnommen werden können.

Unterstützung findet man auch bei der Nachfolgezentrale MV.

2019-08-05

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