Bürokratieabbau: Die Prioritäten der Unternehmen

Von „Aufbewahrungsfristen verkürzen” bis „Verwendungspflicht des Formulars für die Einnahme-Überschuss-Rechnung abschaffen”: Der Forderungskatalog der IHK-Organisation zum Bürokratieabbau ist lang.

Um den neuen Anlauf der Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz III zu flankieren, hatte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Unternehmen im Mai und Juni zu ihren Prioritäten befragt.

Die Teilnehmer der Erhebung sollten unter 22 Maßnahmen zur Senkung der Bürokratielast die 5 nennen, die aus ihrer Sicht die höchste Dringlichkeit haben. Aus den 1.400 Antworten generierte der DIHK die Liste der zehn Top-Forderungen zum Bürokratieabbau, die er zur Jahresmitte vorstellte.

Bei der Befragung, welche Punkte den Betrieben am wichtigsten sind, ergab sich folgende Rangliste:
  1. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) praxisnah gestalten (Zustimmungsquote: 71,6 %)
  2. Aufbewahrungsfristen verkürzen, zeitnahe Betriebsprüfungen einführen (Zustimmungsquote: 41,3 %)
  3. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bei elektronischen Unterlagen (GoBD)vereinfachen (Zustimmungsquote: 36,6 %)
  4. Statistikmeldungen (Zustimmungsquote: 35,9 %6)
  5. Förderverfahren vereinfachen (Zustimmungsquote: 28,1 %)
  6. Anzahl der verabschiedeten Gesetze verringern, drei Monate vor Inkrafttreten beschließen (Zustimmungsquote: 24,9 %)
  7. One-stop-shop für Baugenehmigungsverfahren (Zustimmungsquote: 24,9 %)
  8. Anpassung von Sozialversicherung, Lohnsteuer und Umsatzsteuer (Zustimmungsquote: 23,9 %)
  9. Harmonisierung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (Zustimmungsquote: 23,2 %)
  10. Weniger Bürokratie im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen (Zustimmungsquote: 18,6 %)

Erläuterungen zu diesen 10 wichtigsten Anliegen der Unternehmen sowie Informationen zu weiteren Forderungen zum Bürokratieabbau findet man in der Auswertung “Prioritäten beim Bürokratieabbau”, die auf den Seiten des DIHK heruntergeladen werden kann.

Quelle: Pressemitteilung DIHK

2019-08-02

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