Ralph Schipke

Starten mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Aufbau eines eigenen Unternehmens wird durch die Arbeitsagentur gefördert

Fast 80 Männer und Frauen unterstützt die Arbeitsagentur Stralsund derzeit mit dem sogenannten Gründungszuschuss beim Aufbau eines eigenen Unternehmens – 80 Männer und Frauen, die den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Existenzgründung wagten.

„Ein nicht immer einfacher Weg“, weiß Dr. Jürgen Radloff, der Chef der Arbeitsagentur Stralsund. „Viele Gründer gehen sehr euphorisch an die Selbständigkeit heran. Doch der Weg in die eigene Existenz ist mit vielen Problemen und Fallstricken gepflastert. Daher ist eine gute Beratung unbedingt notwendig. Unüberlegt sollte dieser Schritt auf keinen Fall gegangen werden.“

Fast 80 Männer und Frauen unterstützt die Arbeitsagentur Stralsund derzeit mit dem sogenannten Gründungszuschuss beim Aufbau eines eigenen Unternehmens – 80 Männer und Frauen, die den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Existenzgründung wagten. Foto: Ralph Schipke

Die Agentur für Arbeit hält für die Förderung der Selbständigkeit den Gründungszuschuss bereit. Die wichtigsten Punkte hierzu sind kurz erklärt:

Die zukünftigen Existenzgründer müssen am Tag der Gründung noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. In den ersten sechs Monaten der Gründungsphase können die Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale von 300 Euro monatlich erhalten. Der Gründungszuschuss kann danach für weitere neun Monate in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.

Vor der Unternehmensgründung muss allerdings die Tragfähigkeit der Geschäftsidee über eine fachkundliche Stellungnahme (zum Beispiel der jeweils zuständigen Kammer) sowie die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachgewiesen werden.

Bei dem zunehmenden Fachkräftebedarf in vielen Branchen hängt die Entscheidung für oder gegen die Förderung eines potenziellen Existenzgründers zudem von dessen Vermittlungschancen ab. Besteht aktuell ein Bedarf an Fachkräften in der Berufsrichtung des Bewerbers, hat natürlich die Vermittlung auf die offenen Stellen in den Unternehmen absoluten Vorrang.

Gründerökosysteme
Der Mittelstand bleibt Jobgarant und Gründerinnen und Gründer schaffen neue Arbeitsplätze. Foto: Ralph Schipke

Quelle: Bundesagentur für Arbeit | Agentur für Arbeit Stralsund | 20.07.2019

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