Förderung von Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung

In der Landwirtschaft werden digitale Techniken zunehmend eingesetzt. Die Digitalisierung bietet der Nutztierhaltung große Chancen, stellt sie aber gleichzeitig vor ebenso große Herausforderungen.

Im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine “Bekanntmachung zur Förderung von Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung” veröffentlicht.

Gegenstand der Förderung

Es sollen Projekte gefördert werden, die durch Digitalisierung ermöglichen, die Tiergesundheit und das Tierwohl zu verbessern, durch Optimierung der Produktionsprozesse für alle Arten landwirtschaftlicher Nutztiere die arbeitswirtschaftliche Belastung der Landwirte zu verringern und die Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette „Nutztierhaltung“ zu erhöhen.
Dabei ist insbesondere auf eine ressourcenschonende und nachhaltige, flexible und anwenderorientierte als auch transparente Umsetzung zu achten.
Eingereicht werden können Vorhaben, welche im Schwerpunkt der industriellen Forschung zuzurechnen sind, wobei auch ein Anteil an experimenteller Entwicklung enthalten sein kann.

Folgende Bereiche stehen im Vordergrund:

  1. Entwicklung innovativer Ansätze zur Verbesserung der Schnittstellenkompatibilität in der Nutztierhaltung (Smart Farming)
  2. Datenvernetzung, Aufbereitung und intelligente Datenverarbeitung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Ressourceneinsparung
  3. Farm Management in Stall- und Außenbereich
Landwirtschaft, Kuh
Ein Ziel der Förderung ist, die die Tiergesundheit und das Tierwohl zu verbessern.
Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere KMU, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substantielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014.

Verfahren

Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren wird auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt (Leitfaden für die Skizzeneinreichung).

Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline.

Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist beim Projektträger auf dem Postweg bis Mittwoch, den 9. Oktober 2019, 24.00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen (Eingang bei der BLE).

Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher schriftlich über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Ausführliche Informationen:
Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

2019-07-17

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