Gehaltserhöhung für Mitarbeiter oder doch lieber Gehaltsextras?

Mit abgabenbegünstigten Gehaltsbestandteilen können Lohnsteuern und Sozialabgaben optimiert werden. Das bringt Vorteile – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Gewähren Arbeitgeber eine reguläre Gehaltserhöhung, bleibt bei den Mitarbeitern netto davon nicht viel übrig. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Arbeitgeber nicht nur durch die reine Lohnerhöhung, sondern auch die anfallenden Lohnnebenkosten.
Demgegenüber sind abgabenbegünstigte Gehaltsextras teilweise oder sogar vollständig von Abgaben und Steuern befreit.

Das Einkommenssteuergesetz (EstG) lässt zahlreiche begünstigte Vergütungsbestandteile zu, deren Anwendung für Arbeitnehmer mehr „Netto vom Brutto“ bedeuten und den Arbeitgeber gleichzeitig weniger belasten.

Die Vorteile von Gehaltsextras :
  • Es werden keine Sozialabgaben mehr auf Arbeitgeberseite fällig. Bei manchen Vergütungsbestandteilen zahlen Arbeitgeber stattdessen nur eine pauschale Lohnsteuer von 15 oder 25 %.
  • Mitarbeiter zahlen für die zusätzliche Vergütung keine Sozialabgaben und keine Steuern.

Einziger Nachteil für die Arbeitnehmer: Für die abgabenbegünstigten Vergütungsbestandteile werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Andererseits stehen dem erworbenen Rentenanspruch bei einer „normalen“ Gehaltserhöhung zugleich höhere Zahlungen an die Krankenkasse gegenüber, sofern die Beitragsbemessungsgrenze noch nicht erreicht ist. Hier bietet sich eher eine private oder eine wiederum steuerbegünstigte betriebliche Altersvorsorge an.

Nachfolgend sind begünstigte Gehaltsextras exemplarisch aufgeführt:
  1. Aufmerksamkeiten (60 €-Freigrenze je personenbezogenem Anlass)
  2. Beihilfen
  3. Dienstfahrräder
  4. Essenszuschüsse/ Restaurantschecks
  5. Fahrtkostenzuschüsse
  6. Firmenwagen
  7. Gesundheitsleistungen
  8. Gutscheine (44 €-Freigrenze monatlich für Sachbezüge)
  9. Jobtickets
  10. Kindergartenzuschüsse
  11. Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit
  12. Mitarbeiterbeteiligungen
  13. Private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte
  14. Reisekostenersatz
  15. Unentgeltliche Parkplatzgestellung
  16. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Ausführlichere Informationen liefert z. B. die Handreichung „Steuersparende Gehaltsextras“, die vorgenannte Vergütungsbestandteile weiter untersetzt und Hinweise gibt, was bei deren Implementierung unbedingt zu beachten ist.

2019-06-12

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