Spitzenverbände der Deutschen Sozialversicherung zu Statusfeststellung von Erwerbstätigen

In der Sitzung der Spitzenverbände der Deutschen Sozialversicherung zu „Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs” vom 21. März 2019 ging es u. a. um die Überarbeitung des gemeinsamen Rundschreibens „Statusfeststellung von Erwerbstätigen”, welches inhaltlich auf die Differenzierung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit eingeht.

Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund sind von den Beteiligten verschiedene Fragebögen auszufüllen.
Anhand der Angaben in den Fragebögen entscheidet die Clearingstelle, ob es sich bei der zu beurteilenden Tätigkeit um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung oder um eine selbständige Tätigkeit handelt. Die für die Beurteilung maßgeblichen Kriterien sind im gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen zusammengefasst.

Durch das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (hier: Artikel 160) wurde die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung eröffnet. Dabei ist der Begriff „elektronische Antragstellung“ nicht definiert.
Der mit dem vorgenannten Gesetz neu geschaffene § 17 des E-Government-Gesetzes regelt in diesem Zusammenhang lediglich, dass Anordnungen der Schriftform in Rechtsverordnungen des Bundes, die verzichtbar sind, aufzuheben oder mit dem Ziel einer möglichst einfachen elektronischen Verfahrensabwicklung zu ergänzen sind.
Danach ist die bereits praktizierbare Möglichkeit, die Fragebögen in Dateiform auszufüllen und elektronisch oder ausgedruckt in Papierform zu übermitteln, unter „elektronischer Antragstellung“ zu subsumieren.
Dessen ungeachtet beabsichtigt die Deutsche Rentenversicherung Bund die bereits für andere Anträge mögliche „vollelektronische“ Antragsstellung auf Statusfeststellungsanträge auszudehnen.
Vorbehaltlich einer erfolgreichen Testphase soll das Verfahren ab 01.07.2019 zur Verfügung stehen.

Das aktualisierte Rundschreiben löst mit Wirkung ab 01.07.2019 das bisherige Rundschreiben vom 13.04.2010 ab.

Weitere Themen der Sitzung:
  • Versicherungsrechtliche Beurteilung der Auszubildenden in der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
  • Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV 9 4.
  • Entstehung des Beitragsanspruchs in der Sozialversicherung; hier: Erhöhung der fiktiven wöchentlichen Arbeitszeit bei Abrufarbeitsverhältnissen
  • Überarbeitung der gemeinsamen Grundsätze vom 21.11.2006 für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung

Niederschrift über die Sitzung vom 21. März 2019

Tipp:
Zum Thema “Statusfeststellung” siehe auch unsere GründerNews vom 08.08.2018.

2019-05-28

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