Ein Jahr DSGVO – Unternehmen klagen über Bürokratie

Ein Jahr nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bemängeln viele Unternehmen zu viel Bürokratie und hohen Aufwand bei der Umsetzung.

Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter mehr als 4.500 deutschen Betrieben.

Der Erhebung zufolge sehen fast 80 Prozent der Befragten den Datenschutz als wichtig beziehungsweise sehr wichtig an; trotzdem gewinnen nur 60 Prozent der DSGVO positive Aspekte für ihr Unternehmen ab.

“Viele Unternehmen verbinden das Kürzel DSGVO daher bislang leider mehr mit Bürokratie als mit verbessertem Datenschutz”, so DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke. “Das muss bei der anstehenden Überarbeitung der Datenschutzregeln dringend berücksichtigt werden.”

Die Unternehmen können ihre Situation gut einschätzen, da fast 75 Prozent angeben, die DSGVO weitgehend oder vollständig umgesetzt zu haben. Ebenso viele sagen, dass die Umsetzung der Verordnung für sie mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden ist. Die Ursachen hierfür liegen etwa in der Einführung eines neuen Datenschutzmanagements, der Überprüfung sämtlicher Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses oder in technisch-organisatorischen Maßnahmen.

Mehr als 60 Prozent der Befragten verlangen hier Erleichterungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wünschen sich Standardisierungen in Form von Leitlinien, Musterdokumenten und Checklisten von den Aufsichtsbehörden. Dahinter steckt auch die Hoffnung und berechtigte Erwartung, mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Diese wird von den Betrieben sehr vermisst, zumal sie die Gefahr von Abmahnungen sehen.

Grenzüberschreitend tätige Unternehmen kritisieren zudem die trotz DSGVO auch weiterhin fehlende vollständige Harmonisierung des Datenschutzrechts. Die daraus entstehende Rechtszersplitterung bedeutet für die Betroffenen zusätzlichen Aufwand und Rechtsunsicherheit.

89 Prozent der Befragten nennen die Bürokratie als negativen Aspekt der DSGVO. Die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmen für alle Unternehmen (“one size fits all”) macht dabei insbesondere KMU zu schaffen, denen häufig die personellen Ressourcen fehlen, um sich intensiv mit dem Datenschutz auseinanderzusetzen.

Die DIHK-Umfrage ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO zeigt, dass Erleichterungen bei der Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses und den Informationspflichten für kleine und mittlere Betriebe dringend erforderlich sind. Schließlich erhebt die DSGVO den Anspruch, der “besonderen Situation der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen” Rechnung zu tragen.

“Dies ist bislang noch nicht ausreichend der Fall”, gibt DIHK-Chefjustiziar Wernicke zu bedenken. “Deshalb sollten auch Reduzierungen der Dokumentationspflichten dringend geprüft werden. Der DIHK wird diese und weitere praktische Erfahrungen der Unternehmen in seinen Gremien beraten. Auf dieser Grundlage werden wir uns intensiv an der Diskussion über die Überprüfung der DSGVO beteiligen.”

Quelle: Pressemitteilung DIHK

2019-05-26

 

 

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