Norddeutscher Ernährungsgipfel holt Fachpublikum nach Rostock
„Lebensmittel stationär und online: Chancen und Herausforderungen für regionale Produzenten“ lautete das Kernthema auf dem 3. Norddeutschen Ernährungsgipfel, der heute in Rostock-Warnemünde stattfand. „Wir haben eine Vielzahl leistungsstarker Unternehmen, die in herausragender Qualität produzieren. Das wollen und müssen wir einer noch breiteren Öffentlichkeit bekannt machen und unterstützen deshalb die heimischen Betriebe bei der Vermarktung.“
„Die Ernährungswirtschaft ist nicht nur eine der wichtigsten Branchen unseres Landes, sie ist auch eng mit der Landwirtschaft verbunden. Es ergeben sich Synergieeffekte, vor allem hinsichtlich einer regionalen Wertschöpfung im ländlichen Raum“, betonte Landwirtschaftsminister Till Backhaus in Rostock. „Zur Unterstützung ihrer Entwicklung haben wie deshalb in der Vergangenheit viele Initiativen gestartet, Förderprogramme aufgestellt und Hilfestellungen gegeben.“
Allein zur Marktstrukturförderung seien seit 2007 Investitionsvorhaben von 150,5 Mio. mit 25 Mio. Euro finanziell unterstützt worden. „Die relativ konstante Entwicklung der Branche zeigt, dass sich diese Unterstützung gelohnt hat. Wir werden unser Engagement für die Ernährungswirtschaft weiter fortsetzen.“ Es sei jedoch wichtig, hier auch die Klein- und Kleinstunternehmen mitzunehmen.
Mittels der Diversifizierungs-Richtlinie helfe sein Ministerium landwirtschaftlichen Unternehmen, ein Standbein außerhalb der Landwirtschaft wie beispielsweise Hofläden aufzubauen. Seit 2017 wurden hier vier Projekte mit über 161.000 Euro unterstützt und damit Investitionen in Höhe von über 645.000 Euro ausgelöst.
Des Weiteren gibt es eine Förderung von Existenzgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) im ländlichen Raum. Im letzten Jahr wurden 15 Projekte mit über 314.000 Euro gefördert, was eine Investition von über 1 Mio. Euro ermöglichte.
Die Klein- und Kleinsterzeuger aus der Land- und Ernährungswirtschaft werden auch bei der Vermarktung ihrer Produkte unterstützt. So lässt die Richtlinie Absatzförderung für kleinere und Kleinstunternehmen etwa bei Messeteilnahmen neuerdings einen Fördersatz von 70 Prozent zu. Ebenso ist es jetzt möglich, dass mindestens 5 Unternehmen einen Dritten beauftragen können, einen Gemeinschaftsstand auf einer Messe zu besetzen. Die Personalkosten würden zu 90 Prozent gefördert.
Fünf Projekte zur Unterstützung der Vermarktung der Produkte von Klein- und Kleinstunternehmen werden mit dem Geld unterstützt. So erarbeitet die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern (AMV – früher Agrarmarketingverein) einen Leitfaden für die Klein- und Kleinstunternehmen, die bei der Vermarktung ihrer Produkte Unterstützung in Rechts-, Hygiene- oder in Fragen der Etikettierung benötigen.