Tachographenpflicht: Ausnahmen für Handwerker geplant

Das Europäische Parlament hat nach langen Verhandlungen die Neuregelung der Tachografenpflicht verabschiedet. Nach scharfer Kritik an den Plänen aus dem Handwerk, wurden nun Ausnahmen hinzugefügt.

Die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen wird künftig auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt, um den zunehmenden grenzüberschreitenden Speditionsverkehr in diesem Gewichtsbereich besser regulieren zu können. Für Handwerker, die ebenfalls mit Fahrzeugen in dieser Gewichtsklasse unterwegs sind, wurden jedoch Ausnahmen festgelegt.

Handwerkerausnahme ausgeweitet

Nachdem Politiker und Verbände monatelang über Entlastungen für Handwerksbetriebe diskutiert hatten, haben sich die Abgeordneten nun auf diesen Kompromiss verständigt:

Die Tachographenpflicht gilt bei Fahrten innerhalb Deutschlands nur für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Bei Fahrten über die Grenze gilt die Tachographenpflicht hingegen ab 2,4 Tonnen.
Zudem wurde die sogenannte Handwerkerausnahme ausgeweitet. Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sind von der Tachographenpflicht ausgenommen, wenn sie im Umkreis von 150 Kilometern vom Unternehmenssitz unterwegs sind. Bisher liegt der Radius bei 100 Kilometern.
Auch Kleintransporter unter 3,5 Tonnen müssen ihre Fahrten bei Aufträgen innerhalb Deutschlands nicht digital aufzeichnen, ebenso wie Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen, die sich in einem Radius von 100 Kilometern um den Betriebsstandort bewegen.

Das Handwerk reagiert positiv

„Mit ihrer Entscheidung, das Handwerk durch eine Eingrenzung auf grenzüberschreitenden Warentransport und eine Ausnahme für den Werkverkehr weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht auszunehmen, haben die Europaabgeordneten Realitätssinn bewiesen”, erklärte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Besonders für Handwerker mit grenzüberschreitendem Verkehr sei es eine gute Entscheidung. Viele Dachdecker, Bäcker und Tischler in den Grenzgebieten zu Polen, Frankreich und den Niederlanden verkauften ihre Produkte und Dienstleistungen auch jenseits der Grenze. Dafür bräuchten sie pragmatische und realitätsnahe Lösungen, die den tatsächlichen Arbeitsalltag im Handwerk abbilden.
“Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung im Grundsatz positiv zu bewerten, insbesondere da weitere Verbesserungen auch für den heute schon betroffenen Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen umgesetzt werden”, sagte Schwannecke.

Wie geht es weiter mit der Tachographenpflicht?

Im nächsten Schritt wird der Europäische Rat seinen sogenannten „gemeinsamen Standpunkt” verabschieden. Das Parlament hat anschließend die Möglichkeit, diesen zu ändern oder abzulehnen. Da die Position des Parlaments aktuell der Position der Mitgliedstaaten sehr nahe kommt, rechnet Ferber damit, dass das Gesetzesvorhaben noch in diesem Jahr verabschiedet wird.

Quelle und mehr (u. a. eine Übersicht zur geplanten Tachographenpflicht entsprechend der Fahrzeuggewichtsklassen): Pressemitteilung Deutsche Handwerkszeitung


Zum Hintergrund:

Der vorgeschriebene Einsatz von digitalen Fahrtenschreibern soll dazu dienen, die Einhaltung von Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern besser kontrollieren zu können.

Bereits seit März 2015 gilt eine Tachographenpfllicht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht 3,5 t, (Verordnung (EU) Nr. 165/2014) mit wenigen Ausnahmen (z. B. sind Lastkraftwagen von weniger als 7,5 Tonnen dann von der Regelung befreit, wenn sie Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die vom Fahrer im Verlauf seiner Arbeit genutzt und in einem Umkreis von 100 km von der Zentrale des Unternehmens verwendet werden, sofern das Führen des Fahrzeuges nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist).

Vom Einbau digitaler Fahrtenschreiber in Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 2,4 wären ohne die o. g. Ausnahmeregelungen mindestens 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen, die im Gewichtsbereich zwischen 2,4 und 3,5 t liegen.

2019-04-09

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