Gegründet in Mecklenburg-Vorpommern



Thema: Krankenversicherung/Existenzgründung:

Kann ich als Existenzgründer zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen?

Antwort: Sie können innerhalb von 3 Monaten nach dem Ausscheiden aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung den Antrag zur Aufnahme als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen oder schließen eine private Krankenversicherung ab.

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