Geringwertige Wirtschaftsgüter, Ausbildungszahlen, Meisterpflicht, Meisterbrief, Gewerbeanmeldungen

Bundesrat stärkt Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Wird es bald wieder einen Meisterbrief für Fliesenleger, Raumausstatter oder Uhrmacher geben?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.02.2019 jedenfalls dem Antrag zur Wiedereinführung der Meisterpflicht zugestimmt.
Den Antrag hatte Bayern im September 2018 gestellt. In den vergangenen Monaten wurden Gutachten dazu in Auftrag gegeben und veröffentlicht.

Verbände fordern: Bundesregierung soll zügig handeln

“Dies ist eine sehr gute Entscheidung des Bundesrates. Er setzt damit ein klares Signal zur Sicherung und zum Ausbau des Qualifizierungssystems im Handwerk”, sagte Holger Schwannecke, Generalssekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. “Das Meisterbrieferfordernis ist Garant für effektiven Verbraucherschutz, erfolgreiches Unternehmertum und nachhaltige Fachkräftesicherung.”

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) reagierte ebenfalls erfreut über das Ergebnis. “Diese Entscheidung begrüßen wir sehr, sehen wir doch insbesondere im Fliesenlegerhandwerk, zu welchen Verwerfungen die Abschaffung der Meisterpflicht 2004 geführt hat”, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Beide Verbände forderten die Bundesregierung auf, möglichst schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sprach sich im Bundesrat für eine Korrektur von Fehlentwicklungen aus.
Die Novellierung der Handwerksordnung 2004 sei “nicht zu Ende gedacht” gewesen und erweise sich heute als “Bumerang”. Für Deutschland sei ein mittelständisch geprägtes Unternehmertum wichtig, dafür sei der Meisterbrief ein ” unverzichtbares Qualitätsmerkmal”.
Eine Ausdehnung der Meisterpflicht bezeichnete Aiwanger als “richtigen Weg, um wieder mehr Berufsnachwuchs zu finden”: “Es tut der Wirtschaft gut, es tut der Ausbildung gut, es tut unserem Land gut, wenn wir den bewährten Meister wieder stärken.”

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (CDU), sagte im Bundesrat, der Meister gewährleiste Qualität und Verbraucherschutz und sei eine gewachsene Institution, “die es zu bewahren und zu schützen gilt”.
Bareiß: “Die Bundesregierung wird die Interessen des Handwerks und der Verbraucher wahren.”

Hintergrund:

Vor 15 Jahren wandelte die Handwerksrechtsnovelle 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke um.
Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger oder Uhrmacher für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Ausbildungszahlen in diesen Handwerksberufen sind rückläufig. dhz

Quelle und mehr: Deutsche Handwerkszeitung

2019-02-19

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Wird es bald wieder einen Meisterbrief für Fliesenleger, Raumausstatter oder Uhrmacher geben?
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