ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit angepasst

Das Programm richtet sich an Unternehmen und Freiberufler, die Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel in den Bereichen Innovation oder Digitalisierung benötigen.

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben etablierter innovativer Unternehmen sowie (ab dem 01.07.2019) Gründern und jungen Unternehmen.
Ziel ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierungen sicherzustellen.

Aktuelle Änderungen

Der Kredithöchstbetrag wurde auf 25 Mio. € pro Vorhaben erhöht, die Begrenzung des Kredithöchstbetrages pro Unternehmensgruppe im Kalenderjahr ist entfallen.
Die Option, tilgungsfreie Anlaufjahre in Abhängigkeit der Laufzeitvariante in Anspruch zu nehmen, wurde wieder eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Abruffrist auf 12 Monate mit Verlängerungsoption erhöht.
Zum 1. Juli 2019 werden die Zugangsbedingungen zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit erleichtert. Das Instrument steht ab diesem Zeitpunkt erstmals auch Gründern und jungen Unternehmen zur Finanzierung ihrer Vorhaben zur Verfügung.

Voraussetzungen

Im Rahmen von Innovationsvorhaben sind neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Digitalisierungsvorhaben müssen mindestens eines der im Merkblatt der KfW aufgeführten Kriterien aus den Bereichen Produktion/Verfahren, Produkte oder Strategie/Organisation erfüllen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen sowie Unternehmens-/Beteiligungserwerb und Treuhandkonstruktionen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. (Zinssatz siehe aktuelle Konditionen).
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 25.000 € und maximal 25 Mio. € pro Vorhaben.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die KfW Bankengruppe zu richten.

Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Quelle:
Merkblatt der KfW Bankengruppe

2019-01-11 (aktualisiert 08/2019, siehe auch GründerNews “Ergänzung zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit” vom 14.02.2020)

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