Wichtig: Verpackungsgesetz tritt 2019 in Kraft

Ein aktueller Bericht des Umweltbundesamts besagt, dass die Menge an Verpackungsabfall in Deutschland weiter sehr hoch ist: 2016 fielen insgesamt 18,16 Tonnen an. Das entspricht 220,5 kg pro Kopf.

Damit liegt Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 167,3 Kilo. Knapp die Hälfte, nämlich 47 Prozent, ging auf das Konto privater Haushalte.

Bereits Anfang der 90er Jahren hat die Bundesregierung mit der Verpackungsverordnung  eine Trendwende erzielt. Verpackungsmüll sollte reduziert und eine Abkehr von der Wegwerfgesellschaft erzielen werden.
Die deutsche Wirtschaft wurde erstmals verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.

Neues Verpackungsgesetz tritt 2019 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2019 tritt das nun das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die Verpackungsverordnung ab.

Ziel ist es, noch mehr der Rohstoffe aus den Verpackungen zurückzugewinnen und wiederzuverwerten. Deshalb gelten dann neue und höhere Recycling-Anforderungen bei privaten Haushalten. Vor allem muss mehr Kunststoff recycelt werden.

Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen Einzelhändler am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen.

Verpackungsgesetz
Ein aktueller Bericht des Umweltbundesamts besagt, dass die Menge an Verpackungsabfall in Deutschland weiter sehr hoch ist: 2016 fielen insgesamt 18,16 Tonnen an. Das entspricht 220,5 kg pro Kopf. Foto: Ralph Schipke
Für Unternehmer bedeutet das:

Wenn Verpackungen in Deutschland erstmals mit Ware befüllt und an den privaten Endverbraucher vertrieben werden, müssen Unternehmer diese Verpackungen per “Lizenzentgelt” bei einem dualen System beteiligen.
Dies gilt für alle, unabhängig von Gewerbegröße und Vertriebsweg und auch unabhängig davon, ob es  Zwischenvertriebsstufen gab: Sobald Ziel der Verpackung private Endverbraucher oder eine (dem privaten Endverbraucher gleichgestellten) vergleichbare Anfallstelle sind, muss die Verpackung im dualen System lizenziert werden. (Als vergleichbare Anfallstellen zählen kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Abfälle – Papier, Pappe, Kartonagen, Glas und Leichtverpackungen- über haushaltsübliche Sammelgefäße entsorgen.)

Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der in Verkehr gebrachten Menge an Verpackungen und umfasst dabei sowohl Produkt-, Versand- und auch Serviceverpackungen und ist vergleichsweise gering.

Verstößt man allerdings gegen die Lizenzierungspflicht oder werden absichtlich falsche Mengen angegeben, droht ein Bußgeld.

Zusätzlich müssen sich vom Verpackungsgesetz Betroffene  bei LUCID, der Datenbank der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren.
Dabei werden Stammdaten zum Unternehmen und die von ihnen vertriebenen Markennahmen abgefragt. Darüber hinaus müssen sie dort auch die Mengenmeldungen an die (dualen) Systeme zu den in Verkehr gebrachten Verpackungen dupliziert angeben.

Wer die gesetzliche Registrierungspflicht verletzt, kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 200.000 Euro und einem automatisches Vertriebsverbot der Waren belangt werden.

Die ZSVR wird ab Januar 2019 ein öffentlich einsehbares Register über alle eingetragenen Unternehmen führen, das für Transparenz und faire Bedingungen auf dem Markt sorgen soll.

Weitere Informationen über das neue Verpackungsgesetz und wichtige Hinweise zur Registrierung sind z. B. auch auf der Internetseite der IHK Neubrandenburg unter der Rubrik „Innovation und Umwelt > Umwelt > Gesetzesänderungen und aktuelle Regulierung zu finden.

Ausführliche Informationen erhält man auch auf den Seiten des Grünen Punkts.

2018-10-26 (aktualisiert am 20.12.2018)

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Vor knapp drei Jahren ist Annett Freese in Röbel an der Müritz mit dem ersten Unverpackt-Laden in der Region gestartet. Das Interesse am umweltfreundlichen Lebensmittel-Einkauf war anfangs groß.
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