Die fortschreitende Digitalisierung prägt schon heute die Art, wie Produktions- und Dienstleistungen erbracht werden können. Wirtschaft und Gesellschaft stehen gemeinsam vor der Herausforderung, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, um Qualität und Produktivität der Arbeitswelt zu steigern.
Mit diesem Ziel müssen nachhaltige Digitalisierungskonzepte sowie Umsetzungsstrategien entwickelt werden, die neue Technologien, vorhandene Stärken und Strukturen sowie die Bedürfnisse der Menschen gleichermaßen berücksichtigen.
Dem Mittelstand kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Über 30 Mio. Menschen sind in rund 3,7 Mio. kleinen und mittelständischen Unternehmen beschäftigt und bilden einen Motor für Wachstum und Innovationen. Eine zukunftsfähige Arbeitswelt ist daher auf einen zukunftsfähigen Mittelstand angewiesen.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das technische und soziale Innovationspotenzial mittelständischer Unternehmen zu stärken, indem neue Konzepte und Werkzeuge der Arbeitsgestaltung und -organisation erforscht, entwickelt und umgesetzt werden.
Die geförderten Projekte sollen dabei von konkreten betrieblichen Anwendungsfällen ausgehen und Fragestellungen zum digitalen Wandel der Arbeitswelt thematisieren, die eine Verwertbarkeit der Ergebnisse auch in anderen Unternehmen erwarten lassen. Die Vorhaben sollen konkrete Gestaltungsmöglichkeiten exemplarisch darstellen und erproben, die für die Arbeitswelt von morgen zum Standard werden können. Sie sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag zu verbessern, Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu generieren und einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu leisten.
Im Rahmen dieser Wettbewerbsrunde ist das BMBF bestrebt, verstärkt die deutschen Übergangsregionen zu fördern. Partner aus diesen Regionen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen
Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen, Forschungspartnern und gegebenenfalls weiteren relevanten Akteuren erfordern. Die FuE-Themen müssen in einer vorwettbewerblichen Zusammenarbeit aufgegriffen werden, die auch entsprechende mittelständische Unternehmen einschließen soll. Zur Verwirklichung einer zukunftsweisenden, innovativen und sozialen Arbeitswelt sollen Inhalte entlang der neun Handlungsfelder des Programms „Zukunft der Arbeit“ bearbeitet werden:
- Soziale Innovationen durch neue Arbeitsprozesse ermöglichen
- Neue Arbeitsformen im Kontext von Globalisierung und Regionalisierung erforschen
- Arbeiten im Datennetz – digitale Arbeitswelt gestalten
- Kompetenzen im Arbeitsprozess entwickeln
- Neue Werte zwischen Produktion und Dienstleistung kreieren
- Mensch-Maschine-Interaktion für das neue digitale Miteinander
- Potenziale der Flexibilisierung für Beschäftigte und Unternehmen erschließen
- Gesundheit durch Prävention fördern
- Zukunft der Arbeit durch Nachhaltigkeit sichern – ökonomisch, ökologisch, sozial
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und mittelständische Unternehmen,
- staatliche und nicht-staatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen), außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Kammern und Verbände.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden.
Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. (Diese Pauschale ist von der ESF-Kofinanzierung ausgenommen.)
Die maximale Zuschusshöhe für Förderungen nach dieser Richtlinie beträgt 100 % (ESF- und Bundesmittel). Der nationale Eigenanteil der Antragstellenden kann grundsätzlich auch durch andere öffentliche Mittel (z. B. kommunale oder Landesmittel) und nicht-öffentliche Mittel Dritter erbracht werden, sofern Mittel nicht dem ESF oder anderen EU-Fonds entstammen.
Die maximale Gesamtzuwendung für ein Verbundprojekt beträgt grundsätzlich 60 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben (zuzüglich gegebenenfalls gewährter Boni und der Projektpauschale für Hochschulen).
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist
Frau Sarah Rau
Telefon: 07 21/6 08-2 27 03
E-Mail: sarah.rau@kit.edu
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Quelle: BMBF | 19.12.2018