StartUpLabs

Unternehmerisches Denken und wissenschaftlicher Gründergeist an Fachhochschulen gefördert

Eine neue Richtlinie zur Fördermaßnahme “Unternehmerisches Denken und wissenschaftlicher Gründergeist – Forschungs- und Gründungsfreiräume an Fachhochschulen” (StartUpLab@FH) im Rahmen des Programms “Forschung an Fachhochschulen” wurde am 17.09.2018 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Mit seinem Konzept „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Gründungskultur in Wissenschaft und Forschung fördern. Dazu sollen gründungsfördernde Strukturen etabliert werden.

So will die Politik die Voraussetzungen für Gründungen durch offene Innovationen und gründungsorientierte Rahmenbedingungen unterstützen. “Diese Fördermaßnahme will gezielt die wissenschaftlich-technischen Rahmenbedingungen für die Förderung unternehmerischen Denkens und einer praxisnahen Gründungskultur an FH verbessern”, heißt es in der aktuellen Bekanntmachung im Bundesanzeiger .

Inspired
Der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgelobte Ideenwettbewerb “Inspired – Der Ideenwettbewerb. In MV.“ fand bis 2015 als Gemeinschaftsprojekt der Universität Rostock, der Hochschule Neubrandenburg, der Hochschule Stralsund sowie acht außeruniversitären Forschungseinrichtungen statt. Von 2016 – 2019 wird der Landesideenwettbewerb als Verbundprojekt der Universität Rostock, der Universität Greifswald, der Hochschule Wismar, der Hochschule Neubrandenburg, der Hochschule Stralsund, der Fachhochschule des Mittelstands sowie verschiedener außeruniversitärer Forschungseinrichtungen unter Trägerschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit durchgeführt. Der Ideenwettbewerb wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Foto: Ralph Schipke

Insbesondere werden Konzepte zur wissenschaftlichen Betreuung von Gründungsinteressierten hinsichtlich wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse, gesellschaftlicher Wertehaltungen und regulatorischer Rahmenbedingungen unterstützt. Darüber hinaus sollen Ressourcen für die Etablierung der notwendigen Forschungs- und Gründungsfreiräume für innovative Ideen und kreative Treiber an FH bereitgestellt werden.

Ein zu erarbeitendes „Konzept zu Unterstützung des unternehmerischen Denkens und des wissenschaftlichen Gründergeistes an der FH“ – gemeint sind Gründerkonzepte – zur Einbindung des „StartUpLabs“ in bestehende oder geplante Strukturen zur Gründungsunterstützung soll strategisch und zentral in der Fachhochschulorganisation als Bestandteil einer übergreifenden Transferstrategie verankert werden, um eine praxisnahe Gründungskultur zu gewährleisten.

Die FH sollen ihre Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrenden mit theoretischem Wissen und individueller Beratung zum Thema Gründung unterstützen und auch den internen Freiraum bieten, um kreative neue Ideen ausprobieren zu können.

Die „StartUpLabs“ stellen die für das Erproben erster Ideen in der Vorgründungsphase notwendigen Infrastrukturen an Räumen und Geräten zur Verfügung, bieten entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, dienen als Treffpunkt und erste Anlaufstelle für Gründungswillige, ermöglichen die interdisziplinäre Vernetzung relevanter Partner und bieten Betreuung in allen Phasen der Gründung an. Foto: Ralph Schipke

Diesen Freiraum kann ein mit dieser Fördermaßnahme adressiertes sogenanntes „StartUpLab“ bieten; dieses steht im Zentrum dieser Förderrichtlinie. Neben Möglichkeiten zum Experimentieren, Validieren und Testen sollen die „StartUpLabs“ auch ausdrücklich ein offener Treffpunkt für Hochschulangehörige sein. So soll eine interne Vernetzung aller beteiligter Akteure innerhalb der FH sichergestellt und eine externe Vernetzung über die Sphäre der FH hinaus ermöglicht werden.

Das BMBF fördert im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen” die Einrichtung und den Betrieb von „StartUpLabs“ mit dem Ziel, die interne Vernetzung aller Akteure bezüglich der Förderung von unternehmerischem Denken und der Unternehmensgründung an den FH zu stärken.

Gründungsinteressierten wird an den FH niederschwellig die Möglichkeit geboten, innovative Ideen und kreative Forschungsansätze auszuprobieren. Damit sollen die technischen und sozialen Innovationspotentiale der FH besser genutzt werden.

Die „StartUpLabs“ stellen die für das Erproben erster Ideen in der Vorgründungsphase notwendigen Infrastrukturen an Räumen und Geräten zur Verfügung, bieten entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, dienen als Treffpunkt und erste Anlaufstelle für Gründungswillige, ermöglichen die interdisziplinäre Vernetzung relevanter Partner und bieten Betreuung in allen Phasen der Gründung an. Darüber hinaus soll im Rahmen dieser Bekanntmachung FH-Angehörigen bzw. Teams von FH-Angehörigen die Möglichkeit eröffnet werden, unkompliziert Ideen auszuprobieren, die perspektivisch zur Gründung führen können.

Ernährungswirtschaft, Ideenwettbewerb Ernährungswirtschaft
Lebensmitteltechnologiezentrum Neubrandenburg. Foto: Ralph Schipke

Eingereicht werden können entpsrechende Projektskizzen bis zum 15. März 2019.

Die eingereichten Gründerkonzepte sollen folgendes enthalten:

  1. Ziele;
  2. Kurzvorstellung des Antragstellers/der Antragsteller;
  3. Aktueller Stand der Gründungsförderung:
    • Organisations- und Infrastruktur der Hochschule im Bereich Wissens- und Technologietransfer,
    • Vermittlung von unternehmerischem Denken und Gründergeist,
    • Unterstützung Gründungsinteressierter in der Vorgründungsphase,
    • Verbesserungs- und Erweiterungsbedarf,
    • Geplante oder bestehende Aktivitäten/Beteiligungen an anderen einschlägigen Bundes- oder Landesprogrammen, welche eine allgemeine bzw. ganzheitliche Gründungsausbildung oder Gründungsberatung fokussieren (z. B. im Rahmen des EXIST-Programms).
  4. Beschreibung des geplanten Gründerkonzeptes:
    • Aufbau des „StartUpLabs“,
    • Aktivitäten im Rahmen des „StartUpLabs“,
    • inbettung des „StartUpLabs“ in bestehende und/oder geplante Strukturen zur Gründungsförderung,
    • “KickStart@FH
    • Erfolgskontrolle,
    • Neuheit und Attraktivität des Gründerkonzeptes.
  5. Umsetzung innerhalb eines Arbeitsplans;
  6. Verwertungsplan;
  7. Statustreffen und Aktivitäten in Gründernetzwerken;
  8. Grobe finanzielle Übersicht.

Die Beteiligung an anderen einschlägigen Bundes- oder Landesprogrammen ist kein Hindernis für die Teilnahme, wenn die aus anderen Fördermitteln finanzierten Vorhaben in das Konzept ergänzend eingebunden, inhaltlich beschrieben und finanziell ausgewiesen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Förderrichtlinien im Rahmen des „EXIST-Programms“ des BMWi.

Quelle: BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung | 18.09.2018

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