Rentner, Rürup-Rente

Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler

Eine Form der Altersvorsorge neben der staatlichen Rente und der
„Riester-Rente” ist die sogenannte Basis-Rente, bekannt unter dem Namen „Rürup-Rente“.

Sie ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht, die z. B. keine Riester-Rente abschließen dürfen bzw. nicht rentenversicherungspflichtig sind. Diese Form der Alterssicherung gibt es nur bei privaten Anbietern.

Vorteile der Rürup-Rente

Der Staat fördert die Rürup-Rente in der sogenannten Ansparphase durch eine Vergünstigung bei der Einkommenssteuer, also während der Erwerbstätigkeit:
In dieser Phase sinkt die Höhe des zu versteuernden Einkommens, da die Beiträge für die Zusatzrente in einer bestimmten Höhe vom Einkommen abgezogen werden. Die Entlastung liegt im laufenden Jahr 2018 bei 86 Prozent. Dieser prozentuale Anteil steigt jährlich: Ab 2025 sollen dann 100 Prozent abzugsfähig sein, wobei es hier einen Höchstbetrag gibt, der jährlich angepasst wird.

Ein weiterer Vorteil:
Bei der Rürup-Rente haben Sparer die Wahl zwischen monatlichen und jährlichen Beiträgen sowie regelmäßigen Einmalzahlungen. In Monaten, in denen Selbstständige finanziell weniger gefestigt sind, können sie nach Absprache mit der Versicherung ihre Beiträge nach unten anpassen oder sogar pausieren.
In Zeiten mit vielen Aufträgen können diese geringeren Beitragszahlungen mit höheren Prämien ausgeglichen werden. Alternativ ist es auch möglich, durch Einmalzahlungen das persönliche Rentenpolster zusätzlich aufzustocken.

Hinweise bzw. mögliche Nachteile der Rürup-Rente

Zu beachten ist, dass in der „Rentenphase“, also mit Beginn der Auszahlung der Rente, die nachgelagerte Besteuerung einsetzt, nach der die Altersbezüge versteuert werden müssen – ebenfalls schrittweise bis zu 100 Prozent im Jahr 2040.
Die Bezüge dürfen zudem nur in Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden (bei neuen Verträgen zurzeit frühestens ab dem 62. Lebensjahr).
Einmalzahlungen sowie vorzeitige Kündigungen sind nicht vorgesehen.
Zudem können Ansprüche nicht vererbt oder übertragen werden. Sie sind auch nicht beleihbar
Hinzu kommt, dass die Rendite bei der Rürup-Rente oft auch nicht höher ist als bei den Rentenversicherungen, die nicht vom Staat gefördert werden.

Ob die steuerlichen Vorteile der Ansparphase gegenüber den Risiken und den Belastungen in der Rentenphase überwiegen, sollte man sich vorweg am besten vom Steuerberater bzw. der Steuerberaterin durchrechnen lassen.
Möglich ist auch eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.
Wichtig ist zudem, die Angebote der verschiedenen Versicherer genauestens zu vergleichen, um das Risiko zu minimieren, das z. B. bei fondsgebundenen Verträgen doch erheblich sein kann.

Fazit:

Rürup-Rente kann sich durchaus für Selbstständige lohnen, die nicht verpflichtet sind, in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Der Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit einem privaten Anbieter sollte aber genau geprüft werden.

2018-08-12

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