Nicht vergessen: Ab 15.08.2018 neue Regeln beim Verkauf von Textilien und Möbeln mit elektrischer Funktion

Kleidung und Möbel mit elektrischer Funktion fallen ab dem 15. August 2018 unter das ElektroG.
Das bedeutet, dass Händler mit entsprechenden Produkten diese nach den neuen gesetzlichen Regelungen bei der zuständigen Stelle registrieren lassen müssen.

Ab dem 1. Mai 2018 können Händler, Hersteller und Importeure von Kleidung oder Möbeln mit elektrischen Zusatzfunktionen ihre Produkte nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) anmelden. Auf den Seiten der Stiftung erhält man notwendigen Informationen, wie diese Anmeldung erfolgen muss.

Die Registrierung des Sortiments ist notwendig, da ab dem 15. August 2018 der so genannte offene Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft tritt.
Damit müssen Produkte wie z. B.  elektrisch verstellbare Schreibtische, elektrisch verstellbare Betten oder Textilien mit LEDs vor dem Verkaufsstart registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist.

Wer bis zum Stichtag seine Produkte nicht registriert hat, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Abmahnungen von Wettbewerbern.
„Unternehmen sollten die Anträge jetzt vorbereiten und so schnell wie möglich einreichen, so dass sie bis zum 15. August auf rechtssicheren Füßen stehen“ sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH und Leiterin des weee full-services.
Der Anmeldeprozess bei der stiftung ear kann bis zu drei Monate dauern. Bei nicht korrekt ausgefüllten Anträgen kann sich der Prozess um einige Wochen verlängern.

Mit folgenden Tipps können betroffene Händler starten:
  1. Sortiment sorgfältig überprüfen:
    Unternehmen müssen sich einen Überblick verschaffen, welche ihrer Produkte registrierungspflichtig sind.
  2. Produkte in richtige Kategorien einordnen:
    Für die Registrierung bei der stiftung ear müssen Unternehmen die Elektrogeräte vorgegebenen Produktkategorien zuordnen. Teilweise ist es hierfür notwendig die Produkte zu vermessen. Der weee full-service hat eine Übersicht, einen Entscheidungsbaum und ein Video mit den Richtlinien zur Abmessung veröffentlicht.
  3. Produkte registrieren:
    Für den Registrierungsantrag bei der stiftung ear benötigen Unternehmen unter anderem einen Dienstleister für die Entsorgung, Angaben zu den verkauften Marken, Bilder der Produkte sowie deutschsprachige Beschreibungen und ihre Steuernummer.
  4. Mit dem Verkauf starten:
    Sobald der Registrierungsantrag bei der stiftung ear abgeschlossen ist, erhalten Unternehmen eine WEEE-Registrierungsnummer und dürfen ihre elektronischen Produkte verkaufen. Die WEEE-Registrierungsnummer muss unter anderem auf Rechnungen und Angeboten erscheinen.

Hintergrund der jetzt anstehenden Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist einer der letzten Umsetzungen des neuen ElektroG. Die stiftung ear kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen.

Quelle: Pressemitteilung Bitkom

2018-08-01

(ursprünglich mit GründerNews vom 07.05.2018 veröffentlicht)

Print Friendly, PDF & Email