Ralph Schipke

Ferienjobs gesucht!

Nachwuchs frühzeitig binden: Kurzfristigen Personalbedarf in den Sommerferien können Unternehmen mit Schülern/innen und Studenten/innen decken

Ferienjob
Im Ferienjob können Jugendliche direkt in einen Bereich hinein schnuppern, der möglicherweise auch als Ausbildungsberuf für sie in Frage kommt und die Unternehmen haben die Möglichkeit, zukünftige Azubis zu werben. Foto: Ralph Schipke

In einer Woche stehen die lang ersehnten Sommerferien vor der Tür. Viele Schüler/innen und Studenten/innen suchen ihn noch immer, den Job für die Sommerferien. „Dieses Potenzial können Unternehmen nutzen. Denn nicht für jede Tätigkeit im Betrieb wird unbedingt eine ausgebildete Fachkraft benötigt. Ferienjobber können hier eine attraktive Alternative sein“, so Guntram Sydow, Chef der Schweriner Arbeitsagentur.

Besonderer Clou der Ferienjobs: Die Jugendlichen können direkt in einen Bereich hinein schnuppern, der möglicherweise auch als Ausbildungsberuf für sie in Frage kommt und die Unternehmen haben die Möglichkeit, zukünftige Azubis zu werben. „Die Jugendlichen, die ein Unternehmen schon während eines Ferienjobs positiv erlebt haben, kommen gerne auch als Bewerber um einen Ausbildungsplatz wieder. Zudem haben die Betriebe die Teenager quasi live im Unternehmen erlebt – das kann kein Bewerbungsverfahren oder Vorstellungsgespräch ersetzen“, erklärt Sydow.

Jedes Jahr gibt es in Westmecklenburg viele potenzielle „Ferienjobber“ aber nur wenige gemeldete offene Stellen. Betrieben, Verwaltungen oder Privatleuten mit kurzfristigem Personalbedarf helfen unsere Vermittlungsexperten schnell, kostenlos und unbürokratisch weiter. Darüber hinaus informieren sie natürlich auch zu Fragen, wie angemessener Vergütung, zulässigen Arbeitszeiten oder dem Versicherungsschutz.

Damit bei den “Ferien-Arbeitnehmer” alles auch seine steuerliche Ordnung hat, hat das Bayrische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat seine Broschüre “Steuerinformationen: Schüler- und Studentenjobs” neu aufgelegt. Darin werden sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausführlich die steuerlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Aushilfsarbeit erklärt. Kurz erläutert werden auch die steuerlichen Vorschriften, die beachtet werden müssen, wenn der Nebenjob im Ausnahmefall nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern selbstständig ausgeübt wird. Daneben enthält die Broschüre auch die Grundzüge der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Schülerinnen, Schülern, Studentinnen und Studenten.

Hier steht die Broschüre zum kostenlosen Download bereit.

Quelle: Agentur für Arbeit Schwerin | Bayrisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

07/02/2018

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