Regionale Gründungsförderung

Fassungslos über Kippen der Bäderverkaufsverordnung

Mit Spannung hat die regionale Wirtschaft heute nach Greifswald geblickt: Dort wurde am Vormittag das Urteil im sogenannten Normenkontrollverfahren zur Bäderverkaufsverordnung verkündet. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di, die die Sonntagsöffnung in den Kur- und Erholungsorten in M-V abschaffen will.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Bäderverkaufsverordnung M-V aus formellen Gründen für unwirksam erklärt.

Bäderreglung war klarer Wettbewerbsvorteil

„Die Entscheidung macht mich fassungslos. Sie bedeutet einen herben Rückschlag für den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern“, äußert sich Rolf Seelige-Steinhoff in einer ersten Reaktion zu dem Urteil. „Die Sonntagsöffnung ist einer der zentralen Bestandteile, die unser Urlaubsland attraktiv macht“, so der Hotelier, der auf der Insel Usedom eine große Hotelkette sowie rund 20 Einzelhandelsgeschäfte betreibt. „Das Shoppingerlebnis mit dem Partner oder der ganzen Familie gehört für die Gäste einfach zu einem gelungenen Urlaub dazu. Dabei schauen die Urlauber nicht darauf, welcher Wochentag gerade ist. Sie wollen spontan ihre Freizeit nach ihren Wünschen gestalten. In vielen anderen Urlaubsdestinationen im In- und Ausland ist das auch selbstverständlich. Hier hat M-V jetzt einen klaren Wettbewerbsnachteil.“

„Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts MV vom heutigen Tage bietet die Möglichkeit, dass sich alle Beteiligten erneut an einen Tisch setzen und auf der Basis der in der mündlichen Verhandlung durch das Gericht gegebenen Hinweise eine neue Bäderverkaufsverordnung beraten“, betont Jens Rademacher, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock. „Wir sehen jetzt die Gewerkschaft ver.di in der Pflicht, den Gesprächsfaden wiederaufzunehmen und an den Beratungstisch zu kommen. Hierfür bietet der ,Beirat Bäderregelung‘, in dem alle Beteiligten sowie Kammern und Verbände vertreten sind, einen sehr guten Rahmen“, so Rademacher weiter.

Keine Gestaltungsräume bei der Sonntagsöffnung mehr

Die regionale Wirtschaft befürchtet nun, dass es mit der Gerichtsentscheidung zu einer Schwächung des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern kommt. In dem jüngst von der Landesregierung vorgelegten Entwurf einer neuen Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern wird die hohe Bedeutung der Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. „Notwendig ist jetzt eine rasche Neufassung der Bäderverkaufsverordnung, damit der Tourismusstandort keinen Schaden nimmt“, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die Unternehmer im IHK-Bezirk sprechen sich branchenübergreifend seit Jahren für weitest mögliche Gestaltungsräume bei der Sonntagsöffnung aus.

Warum geht das in Schleswig-Holstein

Rolf Seelige-Steinhoff ergänzt: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Gewerkschaft im Nachbarland Schleswig-Holstein eine vergleichbare Regelung zur Sonntagsöffnung mitträgt, hier in MV aber dagegen klagt. Die schwierige wirtschaftliche Situation des stationären Einzelhandels wird gegenüber dem Internethandel durch die Vorgehensweise der Gewerkschaft weiter geschwächt.“

Das heutige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so dass die Geschäfte zunächst weiterhin sonntags öffnen dürfen.

„Wir gehen davon aus, dass für die Tourismussaison 2018 noch alles beim Alten bleibt“, so der Rostocker IHK-Hauptgeschäftsführer. Das Gericht hat jetzt fünf Monate Zeit, seine Entscheidung schriftlich zu begründen und den Parteien zuzustellen. Sodann folgt die einmonatige Rechtsmittelfrist.

Sonntagsöffnung

Das Oberverwaltungsgericht hat die Bäderverkaufsverordnung M-V aus formellen Gründen für unwirksam erklärt. Foto: Ralph Schipke

Quelle: IHK

07/18/2018

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