Abmahnmissbrauch, Klage, Recht, Urteil, Gericht, Musterfeststellungsklage

Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage

Der Bundestag hat am 14. Juni 2018 das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.11.2018 in Kraft

Mit dem Gesetz wird im Prozessrecht eine neue Klageart für verbraucherrechtliche Angelegenheiten eingeführt. Bestimmte Verbraucherverbände können nach dem Gesetz in einem Musterprozess für Verbraucher klagen, um Rechtsverhältnisse oder Anspruchsvoraussetzungen für eine Vielzahl von betroffenen Verbrauchern verbindlich feststellen zu lassen.

Gibt das Gericht der Musterfeststellungsklage statt, müssen die Verbraucher ihre Ansprüche gegen den Unternehmer zwar in einem Folgeprozess noch einzeln einklagen, allerdings ist das Gericht im Folgeprozess an die Feststellungen des Musterfeststellungsurteils gebunden.

Voraussetzung für eine Musterfeststellungsklage ist, dass der klagende Verband zunächst die Fälle von zehn Verbrauchern ausführlich aufarbeitet und auf dieser Basis eine Klage erhebt. Anschließend müssen sich innerhalb der nächsten zwei Monate mindestens 50 Menschen in einem Klageregister anmelden. Dann ist eine Musterfeststellungsklage möglich.

Das Arbeitsrecht ist von der Einführung der Musterfeststellungsklage nicht betroffen.

Hintergrund:
In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. Gerade wenn der erlittene Nachteil im Einzelfall gering ist, werden Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche oft nicht individuell verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig erscheint („rationales Desinteresse“).
Kommt eine Einigung der Parteien – etwa im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung – nicht zustande und sehen die Betroffenen von einer Klage ab, verbleibt der unrechtmäßig erlangte Gewinn bei dem Anbieter, der hierdurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Wettbewerbern erzielt.

Dem soll das neue Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage entgegenwirken (Gesetzentwurf).

2018-07-05

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