Digitale Innovationen, Fördermaßnahme

Mehr EU-Geld für Forschung – aber reicht das?

100 Milliarden Euro möchte die EU-Kommission in ihrem nächsten siebenjährigen EU-Haushaltsrahmen „Horizon Europe“ (2021-2027) für Forschung und Innovation (FuI) ausgeben. Das sind 20 Milliarden mehr als im laufenden Haushaltsrahmen. Die Richtung stimmt. Aber ist es auch genug?

EU muss bei Investitionen in Forschung und Innovation spitze werden

Das nächste EU-Rahmenprogramm muss ein klares Zeichen für den Innovations- und Forschungsstandort Europa setzen. Denn die EU investiert mit knapp über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) weniger in Forschung und Innovation als die direkten Wettbewerber USA, Südkorea, Japan oder China. Damit verfehlt sie das selbstgesteckte Ziel, drei Prozent des BIP in FuI zu investieren, deutlich. Andere Mitgliedstaaten sollten dem Beispiel Deutschlands folgen und ihre Ausgaben steigern, statt sie zurückzufahren.

EU-Budget für Forschung und Innovation verdoppeln

Es liegt in den anstehenden Verhandlungen nun insbesondere am Europäischen Parlament, dafür zu sorgen, dass die EU sich bei FuI-Investitionen nicht mit einem Platz im Verfolgerfeld zufriedengibt. Der DIHK unterstützt den Vorschlag der Expertengruppe zur Maximierung der Wirkung der EU-Forschungs- und Innovationsförderung. Dieser sieht eine Verdopplung des derzeitigen Budgets von rund 80 Milliarden Euro im neuen EU-Rahmenprogramm vor.

Forderungen der Wirtschaft teilweise umgesetzt

Die EU-Kommission hat bei der Umsetzung aber auch einige Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Ab 2021 können sich weiterhin Unternehmen aller Größen beteiligen. Außerdem soll die Zeit bis zum Förderbescheid von durchschnittlich sechs auf fünf Monate reduziert werden. Die Förderquoten für Innovationen sollen bei 70 % der anrechenbaren Kosten bleiben. Durch diese Maßnahmen können aus exzellenten Forschungsergebnissen marktreife Produkte werden. Langfristig können Wachstum und Arbeitsplätze in der gesamten EU entstehen.

Neuer Europäischer Innovationsrat soll disruptive Innovationen fördern

Laut der Fortune „The Unicorn List 2017“ kamen im weltweiten Vergleich von Start-ups mit einem Marktwert von über einer Milliarde US-Dollar 109 aus den USA und 59 aus China. Lediglich 26 Start-ups stammten aus der EU. Das soll sich mit dem neuen EU-Forschungsrahmenprogramm ändern. Die Einführung eines Europäischen Innovationsrates (EIC) ist ein vielversprechender Ansatz. Die beiden themenoffenen Förderinstrumente sollen sich ausschließlich auf die Förderung von „breakthrough innovation“ konzentrieren. So können europäische Unternehmen im harten globalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben.

Erleichterten Zugang zu Förderung ermöglichen

Besonders bemerkenswert ist eine kleine Revolution: Erstmals soll in Horizon Europe eine „Mid-Cap“-Definition zum Einsatz kommen. Diese würde es Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitern ermöglichen, an Fördermaßnahmen teilzunehmen, die zuvor Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern vorbehalten waren. Die bisherige Regelung schloss große Teile des deutschen Mittelstands aus.

Aus den stagnierenden FuI-Investitionen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) lässt sich ein Arbeitsauftrag für die EU ablesen: Die Zielsetzung aus Horizon 2020, ein Fünftel des Budgets an KMU zu vergeben, findet sich enttäuschenderweise bislang nicht im Entwurf für Horizon Europe. Es ist zwingend notwendig, dass die EU-Innovationsförderung KMU-freundlicher gestaltet wird. Dazu gehören themenoffene Ausschreibungen, bürokratiearme Antragstellung und kurze Fristen bis zum Förderbescheid.

Alles in allem mehr Licht als Schatten im Entwurf der EU-Kommission, den die Mitgliedstaaten im Rat finanziell noch ausdehnen, aber keinesfalls zurückdrehen sollten.

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Bei der Entwicklung ihres Prototypen hat das  willpower energy  der Firma Gensoric aus Rostock vom Förderprogramm “Horizon Europe” profitiert. Ohne die Unterstützung aus Bürssel, wäre diese Innovation aus Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Energiespeicherung  und -wende wahrscheinlich schwerer in Gang gekommen.

Quelle: DIHK

06/21/2018

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