EXIST

EXIST-Zuschuss ist keine Sonderbetriebseinnahme

Die beiden Gesellschafter einer GbR erhielten Mittel (18.000 € bzw. 16.800 €) aus dem Programm “Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)” zur Realisierung eines Gründungsvorhabens im Bereich der Softwareentwicklung. Dieses Stipendium sollte ihnen ermöglichen, sich ganz der Verfolgung und Realisierung ihrer Gründungsidee zu widmen. Es diente insoweit allein der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit des Existenzgründers während der Phase der Weiterverfolgung und Realisierung der Gründungsidee. Das Finanzamt behandelte diese Stipendien als Sonderbetriebseinnahmen aus ihrer Mitunternehmerschaft. Die hiergegen erhobene Klage war erfolgreich (FG Münster, Urteil v. 13.04.2018, Az. 14 K 3906/14 F).

Die Stipendien seien keine Sonderbetriebseinnahmen, da sie zu keiner Gewinnminderung geführt hätten. Die Stipendien seien von der Universität gewährt worden und keine Vergütungen von der Gesellschaft. Sie seien aber nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und deshalb auch keine Zahlung Dritter. Da die Stipendien der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit der Gesellschafter gedient hätten, sei nicht davon auszugehen, dass die Zahlungen der GbR zugutekommen sollten.

EXIST

Quelle: Bundesanzeiger

06/08/2018

Print Friendly, PDF & Email