Bürokratieabbau: Jahresbericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung 2017“

Das Bundeskabinett hat den Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2017″ beschlossen.

Der Bericht zeigt auf, wie die Gesetzgebung des Bundes Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und Verwaltung im vergangenen Jahr be- und entlastet hat und welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten.
Laut Jahresbericht wirke die Bürokratiebremse „One in, one out” seit ihrer Einführung erfolgreich

Das Wichtigste für die Wirtschaft in Kürze

Die Bürokratiebremse wirkt
Drei Jahre nach Einführung der Bürokratiebremse („One in, one out“-Regel) fällt die Bilanz sehr positiv aus: Die Wirtschaft konnte seither um laufenden Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro entlastet werden. 2017 betrug die Entlastung etwa 305 Millionen Euro.

Bundesregierung sorgt für Kostentransparenz bei EU-Regelungsvorhaben
Allerdings hat der Erfüllungsaufwand, der für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben entstand, 2017 um rund eine Milliarde Euro zugenommen. Die Bundesregierung setzt sich daher auf europäischer Ebene weiter nachdrücklich für eine Begrenzung des Erfüllungsaufwands und für eine gezielte Reduzierung von Bürokratiekosten ein, damit die Belastung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aus EU-rechtlichen Vorgaben minimiert wird.

Umstellungsaufwand der Wirtschaft so niedrig wie nie zuvor
Die 2017 von der Bundesregierung verabschiedeten Vorhaben führten zu einem geringeren Umstellungsaufwand als in den Vorjahren. Bei den Bürgerinnen und Bürgern verursachten die Umstellungen gar keinen Aufwand, und für die Wirtschaft ergab sich mit rund 612 Millionen Euro der niedrigste Umstellungsaufwand seit Einführung der Methodik. Die Verwaltung war mit 510 Millionen Euro belastet, ein Umstellungsaufwand, der um fast ein Viertel unter dem langjährigen Durchschnitt liegt.

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sorgt für hohe Entlastung bei der Wirtschaft
Entlastung brachte 2017 v. a. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), mit der die öffentliche Auftragsvergabe unterhalb bestimmter Schwellenwerte geregelt wird.
Die UVgO überträgt die Vorteile der Vergaberechtsmodernisierung aus dem Jahr 2016, die nur für EU-weite Vergaben gilt, auf Vergaben unterhalb der EU-Schwelle. Die Entlastung durch die UVgO auf Bundes- und Landesebene kann zwar wegen der bisher fehlenden Vergabestatistik nur geschätzt werden. Insgesamt wird die Kostenreduzierung für die Wirtschaft aber signifikant ausfallen. Die Schätzungen belaufen sich auf 3,9 Milliarden Euro. Ausschlaggebend für diese hohe Summe ist die Einführung der elektronischen Vergabe, die nun oberhalb der Bagatellgrenze vorgeschrieben, unterhalb der Grenze freiwillig ist.

Download Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2017“

2018-05-26

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