Pflege

Ausschreibung Altenpflegepreis Mecklenburg-Vorpommern 2018

Auch im Jahr 2018 beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern, in Zusammenarbeit mit dem Landespflegeausschuss, wieder einen Altenpflegepreis zu vergeben.

Viele tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern in ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Ihre tägliche Arbeit ist anspruchsvoll, vielseitig, professionell und verantwortungsvoll. Sie sorgen für die Lebensqualität der auf Unterstützung angewiesenen Menschen und für ein Klima von Mitmenschlichkeit.

Mit der Verleihung des Altenpflegepreises sollen die vielen Facetten der Pflege gewürdigt und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorgehoben werden. Fachlich herausragende und Beispiel gebende Projekte sowie Anbieter ambulanter und stationärer Pflegeleistungen sollen ausgezeichnet und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Themenfelder

Für den Altenpflegepreis 2018 können Projekte und Angebote vorgeschlagen werden, die der besseren Wahrnehmung der Altenpflege in der Gesellschaft dienen und sich folgenden beispielhaft angeführten Themenfeldern zuordnen lassen:

  • neue Versorgungs- oder Organisationsstrukturen,
  • neue Kooperationsformen,
  • Netzwerke in der Pflege,
  • Förderung der Zufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner,
  • Beratung und Schulung der Angehörigen,
  • Umsetzung der Charta hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,
  • Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Einbeziehung ehrenamtlicher Kräfte,
  • Verzahnung von Ausbildung und Praxis,
  • innovative Unterrichtsprojekte,
  • betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden usw.

 

Teilnahmevoraussetzungen

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen, die ihren Sitz und Tätigkeitsbereich in Mecklenburg Vorpommern haben. Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer kann nur ein Projekt oder Angebot vorschlagen. Bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnete Projekte oder Angebote können nicht berücksichtigt werden. Der Preis soll an Projektträger, Gruppen oder Organisationen vergeben werden, nicht an Einzelpersonen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dem Vorschlag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine maschinengeschriebene Beschreibung des Projekts oder Angebots, die nicht mehr als 10 DIN A 4-Seiten umfasst, (wenn möglich zusätzlich auf elektronischem Datenträger, sofern der Vorschlag nicht per E-Mail erfolgt),
  • Bewerbungsformular (Download)

 

Einreichungsfrist
Vorschläge bzw. Bewerbungen für den Altenpflegepreis 2018 sind bis zum 30. Juni 2018, 16:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Geschäftsstelle des Landespflege-ausschusses Mecklenburg-Vorpommern (IX 330 b), Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern, Postfach, 19048 Schwerin, einzureichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Ministerium.

Preisverleihung
Die Verleihung des Altenpflegepreises 2018 soll durch die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung im Rahmen des Landespflegekongresses in Rostock am 19. September 2018 erfolgen.

Preisdotierung/-stiftung
Vom Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro sollen für den ersten Preis 3.000 Euro, für den zweiten Preis 1.500 Euro und für den dritten Preis 500 Euro ausgereicht werden. Das Preisgeld kann sich durch die Einwerbung von Drittmitteln gegebenenfalls erhöhen.

Quelle und mehr: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung MV

2018-05-08

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