Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen

Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen: Bewerbungsfrist endet am 03.04.

Der Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen ist ein Ideenwettbewerb, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgerichtet wird. Jährlich finden zwei Wettbewerbsrunden statt.

Der Bewerbungsprozess beim Gründerwettbewerb ist in zwei Phasen aufgeteilt.

Die Phase 1 der Runde 1/2018 hat am 2. Januar 2018 begonnen (siehe auch unsere GründerNews vom 04.01.2018).

Noch bis zum 3. April 2018, 18.00 Uhr, können sich GründerInnen online registrieren und ihre Ideenskizze für eine Unternehmensgründung hochladen.
Die besten TeilnehmerInnen erhalten im Mai ein Feedback und werden zur Phase 2 eingeladen.

Die Phase 2 der Runde wird am 1. Juni 2018 gestartet.
Die Jury entscheidet dann im August 2018 über die Vergabe der Preise.

Bei der Preisverleihung zeichnet die Jury bis zu sechs Gründungsideen mit Hauptpreisen von je 32.000 Euro aus. Darüber hinaus erhalten bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen je 7.000 Euro.
Der Sonderpreis „Smart Living“ der aktuellen Runde ist mit 10.000 Euro dotiert.
Zusätzlich zu den Preisgeldern erwartet die Gewinnerinnen und Gewinner ein individuell abgestimmtes Coaching- und Mentoringprogramm sowie der Zugang zu einem etablierten Experten- und Investorennetzwerk.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee zu Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.

Die Preisverleihung der ersten Runde beim Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen 2018 findet im Herbst auf der IFA in Berlin statt. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine schriftliche Einschätzung ihrer Gründungsidee zu Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.

Weitere Informationen zum Gründerwettbewerb unter www.gruenderwettbewerb.de.

2018-03-21

Print Friendly, PDF & Email