Menschen mit Behinderungen haben Potenziale. So haben etwa 80 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten in Mecklenburg-Vorpommern einen Berufsabschluss, bundesweit sind es 60 Prozent. Trotzdem haben sie in der Arbeitswelt – trotz vieler positiver Beispiele – noch immer mit Vorurteilen zu kämpfen.
Dabei gibt es neben den sozialen Aspekten auch überzeugende wirtschaftliche Argumente, die dafür sprechen, auch Menschen mit Behinderungen Jobchancen einzuräumen.
Leider sind die vielfältigen Beratungs- und Förderangebote für Menschen mit Handicap – von Eingliederungszuschüssen über die behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen bis zur unterstützten Beschäftigung – in der Regel nur Fachleuten vertraut.
Grundlage für die Fördermöglichkeiten ist das Bundesteilhabegesetz, das im Dezember 2016 verabschiedet wurde und dessen neue Regelungen gestuft zwischen 2017 und 2023 in Kraft treten. Das in diesem Zusammenhang eingeführte Budget für Arbeit schafft für schwerbehinderte Menschen ab 1. Januar 2018 eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Ende letzten Jahres haben das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V, die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V eine Neuauflage der Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Leistungen und Hilfen“ veröffentlicht.
Sie enthält alle wichtigen Informationen rund um das Thema und kann Arbeitgebern und Beschäftigten als Nachschlagewerk dienen:
- Hilfen bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen
– Eingliederungszuschuss
– Budget für Arbeit
– Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG), früher Trainingsmaßnahme
– Probebeschäftigung - Arbeitsplatzausstattung für schwerbehinderte Menschen
– Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
– Behinderungsgerechte Ausstattung bestehender Arbeitsplätze - Hilfen im Arbeitsleben
– Arbeitsassistenz
– Unterstützte Beschäftigung
– Gebärdensprachdolmetscher
– Fortbildung und Schulungen
– Förderung bei außergewöhnlichen Belastungen - Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
- Kündigungsschutzverfahren bei schwerbehinderten Menschen
- Die Aufgaben der Agentur für Arbeit, des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste
- Adressen in Mecklenburg-Vorpommern
Broschüre „Schwerbehinderte Menschen im Betrieb – Leistungen und Hilfen“
2018-02-06