Kulturförderung: Weniger Bürokratie, mehr Kunst

Am  1. Januar 2018  sind neue Regeln für die Kulturförderung in MV in  Kraft getreten. Die Förderung soll damit einfacher werden. Im Jahr 2018 müssen diese Veränderungen den Praxistest bestehen.

Die größten Vereinfachungen gibt es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung bis zu 30.000 Euro. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Soweit der Finanzierungsplan schlüssig und rechnerisch richtig ist, müssen für diese Projekte keine begründenden Unterlagen zu den Einnahmen und Ausgaben mehr eingereicht werden. Das bedeutet auch: Der Finanzierungsplan muss erst ab einer Summe von mehr als 30.000 Euro durch Kommune oder Landkreis bestätigt werden, sofern diese an der Finanzierung beteiligt sind.

Unabhängig vom Antragsvolumen müssen Antragssteller zudem keine Stellungnahme der Kulturverwaltung mehr vorlegen. Weitere Erleichterungen gibt es zum Beispiel bei einem vorzeitigen Beginn der Maßnahme, bei Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gelten Sonderregeln zur Medienbeschaffung.

Interessant ist die Förderrichtlinie für Freiberufler insofern, als dass im Rahmen der Projekte Honorare für freiberufliche Leistungen gezahlt werden können.

Zuwendungsempfänger im Rahmen der Kulturförderrichtlinie (KultFöRL M-V) können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen sein, sofern diese ihren (Wohn-)Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Nicht förderfähig sind Projekte mit vorwiegend kommerziellem Charakter.

Wo gibt es Hilfe und Beratung?

Die Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Kultusministeriums einsehbar. Dort stehen auch Hinweise für Zuwendungsempfänger zum Herunterladen bereit.

Hinweise zum Antragsverfahren und Antworten auf Fragen zur Fördermittelakquise erhalten Kulturschaffende außerdem beim Servicecenter Kultur in Rostock.

Die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt nach einem Drei-Säulen-Modell:

  • Die kulturelle Grundversorgung als erste Säule richtet sich auf den lokal und regional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen.
  • Projekte von überregionaler oder landesweiter Wirksamkeit und Bedeutung werden in der zweiten Säule gefördert.
  • Sonstige herausragende Projekte aus allen Genres sowie Projekte im Rahmen von Landesprogrammen im kulturellen Bereich werden in der dritten Säule gefördert.

2018-01-25

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