Mutterschutz

Leitfaden zum Mutterschutz

Am 01. Januar 2018 ist ein neues Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Damit gibt es einige Änderungen, die Arbeitgeber neu beachten bzw. umsetzen müssen.

Das neue Mutterschutzgesetz, das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, orientiert sich an der modernen Arbeitswelt, da sich die Erwerbstätigkeit der Frauen in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt hat.
Für Schülerinnen und Studentinnen gilt es, wenn sie ein Pflichtpraktikum absolvieren oder wenn ihre Ausbildungsstelle den Ort, die Zeit und den Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.
Auch Entwicklungshelferinnen, Frauen im Bundesfreiwilligendienst oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige werden dann ausdrücklich durch das Mutterschutzgesetz geschützt.
Die Regelungen zum Verbot zur Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.
Die Regelungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Frauen werden klarer und verständlicher.
(siehe dazu auch GründerNews vom 25.12.2017)

MutterschutzEine vom BMFSFJ neu erstellte  Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz.
Es werden wichtige Regelungen zu Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt.
Die Broschüre enthält im Anhang das seit dem 01. Januar 2018 geltende Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie enthält zudem eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Außerdem stehen für Fragen zum neuen Mutterschutzgesetz die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Verfügung.

Mehr Informationen in diesen Videos auf YouTube (beide Videos sind in Zusammenarbeit des BMFSFJ mit allen Bundesländern zur Erklärung des neuen Mutterschutzgesetzes erstellt worden):
Der Mutterschutz: Was für Arbeitnehmerinnen wichtig ist
Der Mutterschutz: Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

2018-01-13

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